CDU und SPD einig: Fahrverbot als Strafe bei Diebstahl

Koalitionsverhandlungen

Zukünftig soll bei Delikten wie einem Diebstahl als Strafe ein Fahrverbot verhangen werden. Darauf verständigten CDU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen. Kritik daran kommt vom ADAC.

Union und SPD wollen das Fahrverbot als Strafe auch bei Delikten wie Diebstahl einführen. Darauf haben sich die Parteien in den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Inneres und Justiz geeinigt. «Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen», heißt es in einer schriftlich festgehaltene Vereinbarung der Arbeitsgruppe.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende, Günter Krings (CDU), sagte der Zeitung «Die Welt»: «Wir wollen den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen erweitern, um flexibler auf einzelne Täter einzugehen.» Vor zwei Wochen hatte Krings der Nachrichtenagentur dpa gesagt, dass das Fahrverbot neben Geld- und Gefängnisstrafen eine «eigenständige Sanktion» auch für Taten ohne Bezug zum Straßenverkehr werden solle.

ADAC gegen Fahrverbot

Deutliche Kritik an dem Vorhaben äußerten der ADAC und der Auto Club Europa (ACE). So veröffentlichte der ADAC auf seiner Webseite eine Stellungnahme, in der er sich klar gegen ein solches Fahrverbot ausspricht. «Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten», schreibt die Organisation.

Auf Nachfrage teilte der ADAC mit, dass die eigene Stellungnahme ursprünglich aus dem Jahr 2006 stamme. «Damals kam das Thema zum ersten Mal auf», sagte eine Sprecherin. Der Inhalt gelte seitdem unverändert.
Als «voll daneben» bezeichnete der ACE die Pläne. Ähnliche Vorstöße zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen für den Entzug der Fahrerlaubnis seien schon in der Vergangenheit rechtspolitisch ins Leere gelaufen seien, teilte der Club mit. Nach geltendem Recht diene der Entzug der Fahrerlaubnis in erster Linie der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp in Stuttgart. (dpa)

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