Ex-Mercedes-Manager unterliegt vor Gericht

Fitnessstudio auf Firmenkosten

Ex-Mercedes-Manager unterliegt vor Gericht
Ernst Lieb unterlag erneut vor Gericht. © dpa

Der Ex-USA-Chef von Mercedes hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Seine Kündigung sei rechtens gewesen, urteilte das Arbeitsgericht Stuttgart.

Es geht um ein Heimkino, ein Fitnessstudio und auch um eine Waschmaschine: Der fristlos gekündigte US-Chef von Mercedes-Benz, Ernst Lieb, hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht in Stuttgart wies die Klage des langjährigen Daimler-Managers am Donnerstag zurück. Der 57-Jährige hatte sich dort gegen seinen Rauswurf im Oktober 2011 zur Wehr gesetzt. Daimler hatte ihm damals fristlos gekündigt, weil er sich in seiner Dienstvilla auf Firmenkosten unter anderem eine Entertainment-Anlage und ein Fitnessstudio einbauen ließ.

Es geht dabei um Summen von mehr als 100.000 US-Dollar (rund 79.000 Euro). Auch um eine Waschmaschine, einen Wäschetrockner und neue Betten streitet der Autobauer mit dem früheren Mitarbeiter.

Gericht hält Kündigung für wirksam

"Das Gericht hält die fristlose Kündigung für wirksam", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zuvor hatten beide Seiten einen Vergleich abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts hat Lieb seine "eigenen Interessen über die der Firma gestellt." Lieb wies den Vorwurf zurück, er habe sich durch den Umbau bereichern wollen. Sein Anwalt Stefan Nägele kündigte an, in Berufung zu gehen. Er argumentiert, der Einbau des Heimkinos sei nicht von seinem Mandanten, sondern bereits von dessen Vorgänger veranlasst worden. Zudem sei durch die Änderungen "eine wertsteigernde Maßnahme zugunsten des Hauses geschehen".

Daimler-Anwalt Ulrich Baeck betonte: "Es geht nicht um die Höhe des Betrages, es geht um die Art und Weise." Extras wie Flachbildfernseher, Fitnessgeräte und neue Betten seien schlicht nicht vereinbart gewesen. "Da kann ich nicht einfach meine Frau losschicken und Betten kaufen." Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation des Unternehmens. Zwar sei es strittig, ob Lieb die Installation des Heimkinos selbst veranlasst habe, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe den Einbau aber "zumindest nicht unterbunden". Das Fitnessstudio beruhe indes auf dessen Wunsch, ebenso wie etwa für das Haus gekaufte Betten im Wert von mehreren tausend Euro.

Schaden an Reputation

Daimler begrüßte das Urteil: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist", sagte eine Sprecherin. Lieb hatte vor seinem Rauswurf 36 Jahre lang für das Unternehmen gearbeitet und war 2006 an die Spitze von Mercedes-Benz in den USA gerückt. Sein Abgang sorgte für Schlagzeilen, weil er in der Branche als überaus beliebt gilt und zudem Erfolge vorweisen konnte.

"Wir wollen, dass Herr Lieb nicht wie ein räudiger Hund vom Hof gejagt wird", sagte sein Anwalt. Seinem Mandanten gehe es weniger um die finanzielle Entschädigung. Er wolle auch den Schaden an seiner Reputation "ein bisschen kompensieren". (dpa)

Keine Beiträge vorhanden