Clevershuttle beendet Angebot in drei Großstädten

Clevershuttle beendet Angebot in drei Großstädten
CleverShuttle nimmt 25 Hyundai Nexo in seine Berliner Flotte auf. © Hyundai

Der Fahrdienstleister Clevershuttle stellt seinen Betrieb in Berlin, München und Dresden ein. «Ab sofort können Kunden dort keine Fahrten mehr ordern», teilte das Unternehmen am Freitag mit.

Zuvor hatte der RBB über die Einstellung des Geschäftsbetriebs in diesen Großstädten berichtet. Als Begründung nannte Clevershuttle unter anderem wirtschaftliche Gründe. Der Betrieb in Düsseldorf, Leipzig und Kiel laufe hingegen weiter. Dort seien «starke lokale Partnerschaften geschlossen» worden, die Entwicklung des Geschäfts sei positiv.

Ohne Kooperationspartner und Integration in den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) «tragen sich Ridepooling-Angebote nicht, das zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre», teilte die Bahn am Freitag mit. Ein enger Schulterschluss mit den Aufgabenträgern des ÖPNV sei daher Ziel der DB.

Kein Geschäftsmodell in der Pandemie

Wie andere Mobilitätsanbieter hatte auch Clevershuttle durch die Corona Krise mit einem deutlichen Rückgang der Passagierzahlen zu kämpfen. Zu den Leidtragenden der Krise gehörten neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch Carsharinganbieter, die in den zurückliegenden Wochen Einbußen bei den Passagierzahlen von bis 80 Prozent hinnehmen mussten.

Der Fahrdienstanbieter Clevershuttle betreibt Elektrotaxis, welche mit anderen Nutzern geteilt werden. Das Geschäftsmodell soll Umwelt und Geldbeutel schonen. Das Teilen eines Fahrzeuges mit fremden Personen ist in Zeiten einer Pandemie kaum mit dem Infektionsschutz vereinbar. Erst unlängst hatte Clevershuttle 25 Hyundai Nexo in seinen Fuhrpark in Berlin aufgenommen.

Wegen der angespannten Finanzlage der bundeseigenen DB sieht auch der Bundesrechnungshof Bahn-Beteiligungen wie an Clevershuttle kritisch. Es dürfe kein Bundesgeld in solche neuen Mobilitätsdienste fließen, vielmehr solle die Bahn Aktivitäten einstellen, die sie nicht selbst finanzieren könne, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. (dpa)

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