Gebrauchtwagen genau unter Lupe nehmen

Checkliste für den Kauf

Gebrauchtwagen genau unter Lupe nehmen
Vor dem Kauf sollte man Gebrauchtwagen gründlich durchchecken. © dpa

Immer mehr Kunden entscheiden sich für einen Gebrauchtwagen. Worauf beim Kauf zu achten ist, zeigen wir in unserer Checkliste.

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist für immer mehr Kunden eine Alternative zum Erwerb eines Neuwagens. Während im Vorjahr der Gebrauchtwagenmarkt nach Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei 7,07 Millionen Halterwechseln lag, sind es bis zum Mai dieses Jahres 3,04 Millionen, damit bewegt man sich im Vergleich in etwa auf Vorjahresniveau.

Der Grund für den Trend zum Gebrauchtwagen liegt auf der Hand: mit ihm lassen sich erhebliche Kosten sparen, denn die ersten Kilometer, die die Wagen zurücklegen, sind bekanntlich am teuersten. Außerdem steht ein Auto aus zweiter Hand, das „scheckheftgepflegt“ wurde, einem Neuwagen in fast nichts nach. Statistiken der belegen diesen Trend. Doch der Kauf bringt durchaus einige Herausforderungen mit sich. Die folgende Checkliste gibt Tipps für den Kauf des Gebrauchtwagens.

Die angegebenen Daten genau checken

Werden die einzelnen Angebote für passende Gebrauchtwagen gesichtet, ist es wichtig, sich die dort gemachten Angaben genau anzuschauen. Bestimmte Aspekte sollten zudem später bei einem Gespräch genauer erfragt werden. Zu diesen zählt zum einen den Zustand des Fahrzeugs. Ist das Auto ein Unfallfahrzeug und wenn ja, gibt es Unterlagen, die darlegen, dass diese Schäden professionell behoben wurden?

Zustand des Gebrauchtwagen prüfen

Besteht weiterhin Interesse, so ist nun der genauere Zustand entscheidend. Hier geht es darum, das Fahrzeug unter die Lupe zu nehmen. Dabei sind allerdings nicht nur die optischen Aspekte von Belang, sondern besonders der Blick unter die Motorhaube. Spätestens jetzt bietet es sich an, professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen, denn gravierende Auffälligkeiten am Motor sind Ausschlusskriterien für einen Kauf. Gleiches gilt für Rostschäden.

Ist der Fahrzeugboden beschädigt und kostet eine umfassende Reparatur zu viel Zeit und Geld, ist auch in diesem Fall der Kauf des Fahrzeuges zu überdenken. Oft gibt es im Bekanntenkreis Personen, die bereits Erfahrungen beim Autokauf vorweisen können oder man fragt einen Experten aus der Reparaturwerkstatt des Vertrauens. Neben diesen Eigenschaften gilt es auch, den optischen Eindruck zu bewerten. Beschädigungen im Innenraum sowie mangelhafte Sauberkeit oder auffälliger Geruch können den Preis des Fahrzeugs schmählern und geben überdies Informationen über den bisherigen Umgang mit dem Gebrauchtwagen preis.

Probefahrt gehört zum Pflichtprogramm

Gebrauchtwagenkauf ist Vertrauenssache ADAC

Ein Gebrauchtwagen lässt sich am besten während einer Probefahrt beurteilen. Aus diesem Grund gehört diese auch zum absoluten Pflichtprogramm beim Autokauf. Sollte der Verkäufer eine Probefahrt hingegen verweigern, ist dies ein Hinweis darauf, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt. Bei einer Zustimmung, was in der Regel der Fall ist, sollten Interessenten darauf bestehen, dass dieser ebenfalls an der Fahrt teilnimmt. Während der Probefahrt sollten potenzielle Käufer die Eigenschaften des Fahrzeuges beurteilen. Probleme mit der Lenkung oder Schwierigkeiten beim Schalten sind ebenfalls Gründe, von einem Kauf abzusehen. Ungewöhnliche Gerüche wie Benzin oder verschmortes Gummi können genauso gegen ein Kauf sprechen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutachter die Auffälligkeiten beurteilen zu lassen und die Mehrkosten entsprechend in die Preisverhandlungen mit einzubeziehen.

Bei Auffälligkeiten sollten Interessenten den Verkäufer nach den Gründen fragen. Ferner ist es sinnvoll, auch vermeintlich harmlose Besonderheiten für spätere Preisverhandlungen im Hinterkopf zu behalten. Hierbei ist stets zu bedenken, dass private Verkäufer die Gewährleistung im Normalfall ausschließen, wie bei Ergodirekt erklärt wird. Nach verjähren Haftungen aus Mängeln zwar erst nach 2 Jahren, jedoch haben Privatpersonen das Recht, die Mängelhaftung im Kaufvertrag ausdrücklich auszuschließen.

Das gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Schäden am Fahrzeug, wobei die Beweislast hier beim Käufer liegt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit eines ausführlichen Checks vor dem Kauf.

Unterlagen auf Vollständigkeit überprüfen

Einen weiteren wichtigen Punkt stellen die Unterlagen dar. Dazu gehört zunächst das „Scheckheft“, das die Inspektionen am Fahrzeug dokumentiert. Auch die Unterlagen von Haupt- sowie Abgasuntersuchung des TÜVs sollten bei einem Kauf nicht fehlen. Außerdem ist auf das Benutzerhandbuch wert zu legen.

Das ist war für den Zustand des Autos weniger von Bedeutung, ist für den neuen Besitzer jedoch wichtig, besonders, wenn es um Warnhinweise im Cockpit oder andere Unklarheiten geht.Sind all diese Unterlagen verfügbar, kann dieser Punkt auf der Checkliste abgehakt werden und es geht an die Preisverhandlung.

Auf Preisverhandlung vorbereiten

Wer etwas kaufen und über dessen Preis verhandeln möchte, muss sich vorher über vergleichbare Angebote informieren. Ohne diese Informationen fällt es schwer, ein Angebot als teuer oder günstig einzustufen. Für die Ermittlung der Preise von Gebrauchtwagen gibt es verschiedene Wege, die sich auch ergänzend nutzen lassen. Zum einen Vergleich des Preises mit einem gleichen Modell eines anderen (Online-)Händlers. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer objektiven Wertermittlung über entsprechende Quellen wie die Liste der Deutschen Automobiltreuhand.

Diese Punkte helfen bei der Einschätzung eines vernünftigen Preises für das gewünschte Automodell. Mit den Informationen lässt sich nun eine Strategie für die Preisverhandlung festlegen: 1. Zunächst einen Maximalpreis festlegen, der nicht überschritten werden soll. 2. Bei der Verhandlung deutlich tiefer einsteigen, um Spielraum zu haben. 3. Kleinere Mängel oder fehlende Ausstattung zur Argumentation für Preisnachlässe nutzen.

Den Kaufvertrag genau durchlesen

Bevor es an die Unterschrift geht, ist der Kaufvertrag genau zu überprüfen. So sollten alle Daten zum Fahrzeug mit den Angaben im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) übereinstimmen. Neben diesen Daten sollte auch eventuelles Zubehör vermerkt sein und der Verkäufer erklärt, ob bereits ihm bekannte Mängel am Fahrzeug vorliegen. So ist etwa die korrekte Angabe der gefahrenen Kilometer verpflichtend. Hier darf eine Differenz zwischen der Angabe und der tatsächlichen Zahl nicht größer sein als drei Prozent. Bei einer Überschreitung ist der Kaufvertrag ungültig.

Zulassungsstelle und Versicherung benachrichtigen

Die meisten Zulassungsstellen konnten im ADAC-Test überzeugen.
Die Zulassungsstelle ist zu unterrichten ADAC

Viele Muster für Kfz-Kaufverträge bieten mittlerweile auch direkt einen Abschnitt zur Ummeldung an die Zulassungsstelle. Hier gebietet es die Fairness gegenüber dem Verkäufer, die Ummeldung möglichst schnell vorzunehmen. Nicht selten kommt es sogar vor, dass Verkäufer den Käufer erst mit dem Auto wegfahren lassen, wenn die Ummeldung bereits erfolgt ist. Dies geschieht aus gutem Grund, denn sollte der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall verursachen, muss die Kfz-Versicherung des Verkäufers dafür aufkommen und dieser erhält eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse.
Für eine Ummeldung benötigt der Käufer zudem eine eVB-Nummer seiner Kfz Haftpflicht, um der Zulassungsstelle nachweisen zu können, dass er über einen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Darüber hinaus ist mit Gebühren in Höhe von ca. 50 Euro zu rechnen.

Fazit

Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist eigentlich ein einfaches Unterfangen. Wer jedoch böse Überraschungen vermeiden und darüber hinaus nicht zu viel für seinen neuen Wagen bezahlen möchte, sollte sich entsprechend vorbereiten. Eine genaue Überprüfung des Fahrzeugs sowie eine Probefahrt schließen grobe und offensichtliche Mängel bereits aus. Wer sich zudem vorher über gängige Preise informiert, profitiert davon in den späteren Verhandlungen. Sollte schließlich der Kfz-Kaufvertrag alle wichtigen Angaben enthalten und die Unterlagen komplett sein, steht dem Kauf des gewünschten Gebrauchtwagens nichts mehr im Wege. Die Ummeldung stellt auf diesem Weg eher Routine dar, sofern sich der Käufer um eine Kfz-Haftpflicht bemüht hat. (AG)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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