Bundestag will Steuermäßigung für Erdgas verlängern

Für Zeit nach 2018

Bundestag will Steuermäßigung für Erdgas verlängern
Der Bundestag will die Steuerermäßigung für Erdgas verlängern. © AG/Mertens

Der Bundestag hat eine Fortschreibung der Steuerermäßigung für Erdgas beschlossen. Nun ist die Bundesregierung am Zug, die einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen muss.

Noch kommt Erdgas bis Ende 2018 in den Genuss einer Steuerermäßigung. Geht es nach dem Willen des Deutschen Bundestages, dann soll die Steuerermäßigung auch über dieses Jahr hinaus für Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff fortgeführt werden. Wie der Lobbyverband Zukunft Erdgas am Freitag mitteilte, würden die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Entschließungsantrag einreichen. Damit fordern beiden Fraktionen die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff bis zum Frühjahr 2016 auf.

Zukunft Erdgas für Verlängerung bis 2026

„Wir begrüßen, dass es nun nach längerer Diskussion zum Beschluss des Bundestages gekommen ist, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben“, sagte der Vorstand von Zukunft Erdgas, Timm Kehler. Für Kehler wäre eine Verlängerung ein wichtiges Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit von Verbrauchern und allen Marktpartnern.

„Nun gilt es die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zügig zu konkretisieren. Wir werden uns dabei aktiv einbringen und sprechen uns für eine Verlängerung bis 2026 aus,“ so Kehler. Für Erdgas und Bio-Erdgas gilt noch bis Ende 2018 ein vergünstigter Energiesteuersatz. (AG)

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