Bundesrat geht gegen zu laute Motorräder vor

Bundesrat geht gegen zu laute Motorräder vor
Für viele Motorradfahrer muss ein Bike auch den richtigen Sound haben. © Yamaha.

Der Bundesrat geht gegen zu laute Motorräder vor. Zugleich will die Länderkammer auch etwas gegen die Raser unter den Motorradfahrern unternehmen.

So soll die Bundesregierung nach dem Willen der Länderkammer bei der EU-Kommission unter anderem für härtere Strafen für das Motorklang-Tuning von Motorrädern einsetzen. Zudem sollen Sound-Tools verboten werden, mit denen Motorradfahrer die Klangkulisse selbst einstellen können. Bei gravierenden Lärmüberschreitungen soll die Polizei Fahrzeuge zukünftig sofort sicherstellen dürfen.

Die Länder fordern außerdem, zum Lärmschutz zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden.

Nordrhein-Westfalen brachte Antrag ein

Darüber hinaus spricht sich der vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Antrag für eine europaweite Begrenzung der Geräuschemission von Neufahrzeugen einsetzen. Diese soll bei 80 dB(A) liegen und in allen Betriebszuständen gelten. In Deutschland liegt dieser Wert bei 77 dB(A), allerdings nur auf dem Prüfstand, weitere Verschärfungen waren bereits mehrfach avisiert.

Außer gegen zu laute Motoren will der Bundesrat auch gegen Raser vorgehen. Unter anderem soll eine Lösung dafür gefunden werden, dass Verkehrssünder häufig der Strafe entgehen, weil sie aufgrund der Helmpflicht und des fehlenden vorderen Kennzeichens nicht identifizierbar sind. Auch bei der Haftung macht der Bundesrat Änderungen geltend, um die Halter eines Motorrads zumindest für die Kosten der Erstellung eines Bußgeldbescheids belangen zu können, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Scheuer will Regeln aufweichen

Während die Länderkammer schärfer gegen die Raser unter den Bikern vorgehen will, versucht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verschärfung der Straßenverkehrsordnung aufzuweichen. So nannte der CSU-Politiker am Freitag eine seit Ende April geltende Bestimmung «unverhältnismäßig». Konkret geht es darum, dass nun schon ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h.

Scheuer will den Ländern nun vorschlagen, das Fahrverbot zu streichen – dafür soll das Bußgeld von 80 Euro auf 100 Euro steigen. Der Bundesrat müsste einer erneuten Änderung zustimmen. Für seinen Vorstoß erntete Scheuer Zustimmung, aber auch die nächsten Proteste. Dagegen regt sich indes nicht nur in der Länderkammer Widerstand. (dpa/SP-X)

Keine Beiträge vorhanden

6 Kommentare

  1. Dass wir in der Repbublik der Enteigneten leben, wissen wir seit den Dieselfahrverboten, die rückwirkend auch für alte Diesel gelten. Gabs da nicht mal ein Rückwirkungsverbot? Nun wieder was Neues. Kollektivschuld für wenige Knieschleifer, Raser und Rücksichtslose. Aber genau das ist es, was unsere Bananenrepublik ausmacht. Undifferenziert lauthals rausschreien und man bekommt recht. Mir fallen spontan auch laute Autos, Flugzeuge, Boote… ein. Am Besten alles verbieten – oder der Ottonormalbürger steht endlich auch mal auf und bringt den Protest auf die Strasse. Und da gibt es auch die Möglichkeit bei der nächsten Wahl das richtige Kreuz auf dem Stimmzettel zu machen. Liebe Volksvertreter, bestraft die, die sich nicht an Regeln halten und lasst die anderen in Ruhe. Aber die Anticoronaverordnungsdemos haben ja gezeigt, dass man sich über alle Regeln hinwegsetzen kann ohne Konsequenzen, der Normalbürger beim geringsten Verstoß aber gleich ein Brett bekommt. Einfach nur noch zum Kotzen.

  2. Martin beschreibt „Dieselfahrverbote, die rückwirkend auch für alte Diesel gelten. Gabs da nicht mal ein Rückwirkungsverbot?“ Werde ich jetzt rckwirkend dafür bestraft, dass ich 2019 mit meinem Diesel in eine Innenstadt gefahren bin, in der die Grenzwerte rechtswidrig überschritten werden?
    Muß ich Bewohnern rückwirkend Schadenersatz leisten, die sich im Vertrauen an Einhaltung der Grenzwerte dort angesiedelt haben?

  3. Da fällt mir doch noch ein kleiner Zusatz zum Thema Zwangsenteignung ein: Wie wäre es mit einem Wochenendfahrverbot für zweitürige Autos und Cabrios, gleich welchen Hubraums? Oder aber ein Fahrverbot für Mountainbiker auf Strecken, auf denen auch Wanderer unterwegs sind? Oder ein generelles Verbot von E-Bikes am Wochenende, weil damit nun auch der letzte Depp hinkommt, wo sonst nur echte Sportler unterwegs waren? Da geht doch sicher noch mehr an Verboten, wir müssen einfach nur intolerant genug sein, dann klappt das schon!

  4. Lauter, immer lauter. So benehmen sich leider viele Motorradfahrer. Ich bin selbst einer und bin immer betrebt, die Auspuffanlage so leise wie möglich zu haben. Leider, leider gibt es viele andere, die mit „Zubehöranlagen“ oder Eigenbau ihre Maschinen lauter, leuter, lauter machen wel sie es offenbar sehr cool finden. Diese Pfosten tyrannisieren ganze Landstriche. Möglichst laut knatternd, bei Gelegenheit auch mal Knallen lassen, die Drehzahl in Orten, Tunneln, Unterführungen hochziehen. Diese Motorräder gehören verboten, denn nur mit Regulierung, sprich Verboten, kann man diesen Lärmterror stoppen.
    Ja, als Biker sage ich: Stop den Lärmterror !

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein