Kartellamt leitet Verfahren gegen Ölmultis ein

Kraftstoff an freien Tankstellen zu teuer verkauft

Kartellamt leitet Verfahren gegen Ölmultis ein
Ärger an der Tankstelle wegen hoher Spritpreise. © dpa

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Ölmultis eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, Kraftstoff an freie Tankstellen teurer verkauft zu haben als an die eigenen.

Bundeskartellamt und Bundesregierung wollen wegen der höchsten Benzinpreise aller Zeiten die marktbeherrschenden Mineralölkonzerne stärker an die Leine nehmen. Weil die fünf Ölmultis freien Tankstellen Kraftstoff teurer verkauft haben sollen als den eigenen, haben die Wettbewerbshüter am Mittwoch offiziell ein Verfahren eingeleitet. Es lägen eine Reihe von Beschwerden freier Tankstellen über die Preisforderungen der Mineralölkonzerne vor. Diese halten den Kartellamts-Vorwurf für nicht nachvollziehbar.

Bundeswirtschaftsminister Rösler begrüßt Vorgehen

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) begrüßte das Vorgehen im Sinne eines fairen Wettbewerbs. Die rund 1800 freien Tankstellen sind auf die Belieferungen aus den Raffinerien der großen Fünf angewiesen. Sprecher von Aral und Shell erklärten am Mittwoch, sie hätten bereits seit Jahren Mechanismen und Systeme installiert, um derartige Kraftstoffverkäufe zu unfairen Preisen zu verhindern.

Für den Verbraucher dürfte der Vorgang kaum Auswirkungen haben, zumal frühere Vorstöße der Wettbewerbshüter oft versandet sind. Das Bundeskartellamt steht in der Kritik, seit Jahren zu wenig gegen die intransparente Preisgestaltung im Mineralölbereich auszurichten.

Die Autofahrer in Deutschland müssen derzeit in Deutschland so viel fürs Tanken bezahlen wie nie zuvor. Daher diskutiert die Politik verschiedene Wege, um den Rekordständen an den Zapfsäulen Einhalt zu gebieten - unter anderem wurde eine Erhöhung der Pendlerpauschale von Rösler ins Gespräch gebracht. Sie liegt derzeit bei 30 Cent pro Kilometer und kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Preisfesseln für Tankstellen prüfen

Die Bundesländer, aber auch die Fraktionen von Union und FDP fordern, dass die Bundesregierung und das Kartellamt Preisfesseln für Tankstellen prüfen sollen. Eine Variante wäre das in Westaustralien praktizierte Modell, wo am Vortag von jeder Tankstelle an eine Behörde gemeldet werden muss, welchen Literpreis man am nächsten Tag verlangt. Dieser darf dann 24 Stunden lang nicht verändert werden.

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt will prüfen, ob das Modell nur für die fünf marktbeherrschenden Unternehmen gelten könnte. Die freien Tankstellen könnten dann jederzeit auf diese Preise reagieren. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands freier Tankstellen, Axel Graf Bülow, betonte, dieser Vorschlag müsse in Ruhe bewertet werden.

Die Linke forderte wegen der undurchsichtigen Preisbildung eine Genehmigungspflicht für jegliche Erhöhungen. "Benzinpreise müssen endlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger begrenzt und kontrolliert werden", sagte Parteichefin Gesine Lötzsch in Berlin. Bei dem vom Kartellamt eingeleiteten Verfahren geht es darum, dass BP, Aral, Esso, Jet, Shell und Total freien Tankstellen in mehreren Fällen Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen verkauft haben sollen, die höher waren, als bei eigenen Tankstellen. "Solchen Verdachtsmomenten gehen wir konsequent nach", sagte Mundt. Freien Tankstellen müssten zu fairen Bedingungen beliefert werden, "um dem Oligopol der großen Fünf Wettbewerb machen zu können".

Eine Sprecherin von Minister Rösler begrüßte das Vorgehen und verwies auf jüngste Regierungsmaßnahmen, um den Ölmultis bei ihrer Preisgestaltung stärker auf die Finger zu schauen. Die Regierung habe gerade das bislang befristete Verbot einer Preis-Kosten-Schere dauerhaft etabliert. Demnach dürfen die Mineralölkonzerne freien Tankstellen Kraftstoff nicht teurer verkaufen als an eigene Kunden. Auch die freien Tankstellen begrüßten den Schritt der Wettbewerbsbehörde. "Wir freuen uns, dass dies nun in Gang kommt", sagte Verbandschef Bülow der dpa. Die Sache laufe seit über einem Jahr, nun sei offensichtlich die Datenlage für das Kartellamt ausreichend. "Die Beschwerden kommen regelmäßig", sagte Bülow.

Juristische Klärung wahrscheinlich

Er geht davon aus, dass der Streit letztlich vor Gericht landen könnte, beim Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Schon 2000 habe es ein ähnliches Verfahren gegeben, das erfolglos geblieben sei. Jetzt gebe es größere Erfolgsaussichten, da ein solches Verhalten der Konzerne seit einiger Zeit gesetzlich verboten ist.

Inzwischen haben die Mineralölkonzerne den Preisabstand zwischen der günstigsten Benzinsorte E10 und dem meistgetankten Kraftstoff Super E5 von drei auf vier Cent je Liter ausgeweitet. Shell und Aral begründeten diesen Schritt mit der unterschiedlichen Preisentwicklung von Benzin aus Öl und den beigemischten Bio-Komponenten. Die Preise in Deutschland liegen damit im Durchschnitt bei 1,68 Euro für einen Liter E10, 1,72 Euro für Super E5 und 1,54 Euro für den Liter Diesel. (dpa)

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