Autovermieter: Preisaufschlag für Winterreifen rechtens

Vertragsfreiheit greift

Autovermieter: Preisaufschlag für Winterreifen rechtens
Der Autovermieter wächst weiter. © Sixt

Autovermietern wie beispielsweise Sixt, Avis oder Europcar steht es frei, für Winterreifen einen Preisaufschlag zu verlangen. Rechtlich gebe es keine Möglichkeit, einen Vermieter dazu zu verpflichten, kostenlos Pneus anzubieten.

Autovermietungen steht es frei, für Winterreifen einen Preisaufschlag zu verlangen. «Das ist zulässig», sagt die ADAC-Verbraucherschutzexpertin Silvia Schattenkirchner. Aufgrund der Vertragsfreiheit gebe es rechtlich keine Möglichkeit, einen Vermieter dazu zu verpflichten, die Fahrzeuge seiner Flotte mit kostenlosen Winterreifen anzubieten. Autovermietungen müssten aber dafür sorgen, dass alle Wagen verkehrssicher und fahrbereit seien.

Entscheidung liegt beim Mieter

Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug Winterreifen benötigt, liege allerdings beim Mieter, betont Schattenkirchner. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht - allerdings ist das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht zulässig. «Wenn ich weiß, dass ich mit dem Fahrzeug in den Winterurlaub fahren möchte, sollte ich die Winterreifen vormerken und bestätigen lassen», rät die Juristin.

Vor allem in schneereichen Regionen bieten Autovermietungen Winterpneus oft ohne Aufpreis an - dann seien die Kosten in der Regel schon in der Mietgebühr enthalten, erklärt Schattenkirchner. Anders sei es in Gebieten, in denen es im Winter wenig schneit. (dpa/tmn)

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