Sünden, an die man nicht denkt

Delikte im Straßenverkehr

Wer zu schnell unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, wird zur Kasse gebeten. Doch nicht alle Verkehrsdelikte sind so bekannt wie Tempo-Verstöße.

Dass zu schnelles Fahren bestraft wird, ist wohl jedem Autofahrer klar. Ebenso wie die Tatsache, dass niemand im Überholverbot überholen sollte. Doch damit sind die möglichen Vergehen im Straßenverkehr nicht komplett. Doch während sich einige Standards eingeprägt haben, gibt es Vorschriften, an die kaum jemand denkt - was durch die entsprechenden Bußgelder teuer werden kann.

Bei Gelb anhalten

Im Stadtverkehr sieht es an den Ampeln meist so aus: Wer Gelb sieht, versucht noch schnell vor dem Wechsel auf Rot durchzuhuschen. Was nicht erlaubt ist: «Man darf bei Gelb nicht einfach nochmal Gas geben - richtig ist es, anzuhalten», sagt ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe in München. Eine Ausnahme gibt es laut dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn nur, wenn zum Anhalten vor der Rotphase eine Notbremsung nötig wäre, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden würde. Gibt der Fahrer aber Gas, wenn er noch anhalten könnte, sind laut Markus Schäpe 10 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Unsicherheiten bestehen auch beim sogenannten Grünen Pfeil, der bei Rotlicht das Abbiegen erlaubt: «Hier sollten Autofahrer sich im Prinzip so verhalten wie an einem Stoppschild», erklärt DVR-Sprecher Sven Rademacher. Es ist vorgeschrieben, an der Haltelinie anzuhalten und zu schauen, ob das Abbiegen gefahrlos und ohne Behinderung Anderer möglich ist. Wird nicht angehalten, kann das nach DVR-Angaben 50 Euro kosten. Wird der Verkehr gefährdet, sind es 60 Euro.

Beim Thema Abbiegen geht es auch ums Blinken - und das wird nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart immer häufiger vernachlässigt. Die Blinkverweigerung kann aber ernste Folge haben: Beim Linksabbiegen nicht zu blinken, führt bei einem dadurch verursachten Unfall laut ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner dazu, dass der Fahrer die Haftung für die Folgen übernehmen muss.

Auf Parkzeit achten

Es warten noch weitere Fallen durch unbekannte Regeln im Verkehr: zum Beispiel an einem defekten Parkautomaten. Auch wenn der keine Tickets ausgeben mag, darf das Auto dort nicht einfach abgestellt werden. «Es darf nur bis zu der am Automaten angegebenen Höchstdauer geparkt werden, und zwar auch nur dann, wenn die tatsächliche Ankunftszeit mit Hilfe der Parkscheibe angegeben wird», sagt Markus Schäpe. Sonst werden je nach Parkzeit 5 bis 25 Euro fällig.

Telefonieren ohne Freisprechanlage im fahrenden Auto ist verboten - das dürfte mittlerweile bekannt sein. Doch selbst im stehenden Wagen ist Telefonieren nicht immer erlaubt: «Das Verbot gilt auch bei laufendem Motor», so Sven Rademacher. Nur wenn der Wagen steht und der Motor nicht läuft, darf das Handy benutzt werden. Hintergrund der Regel ist laut Markus Schäpe, dass im täglichen Stopp-and-Go-Verkehr die Gefahr durch Unaufmerksamkeit zu groß wäre - im Dauerstau mit abgestelltem Motor wollte der Gesetzgeber das Telefonieren erlauben.

Planloses Herumfahren in der Stadt mag mancher Autofahrer entspannend empfinden - tatsächlich erlaubt ist aber auch das nicht. Es erzeugt unnötig Lärm und Abgase. Fühlen sich Menschen durch ein herumkurvendes Auto belästigt, kann das den Fahrer 20 Euro kosten.

Damit ist die Liste der kaum bekannten Sünden noch längst nicht vollständig: So ist der Warnblinker ausschließlich ein Warnsignal, dessen missbräuchlicher Einsatz beim Halten am Straßenrand ohne bestehende Gefahr ab 5 Euro kostet. Ebenfalls ein Warnsignal ist die Lichthupe - allerdings sollte sie nicht zum Warnen des Gegenverkehrs vor einer Radarkontrolle genutzt werden. Das kostet dann 10 Euro. (dpa/tmn)

Keine Beiträge vorhanden