Audi A3 Sportback: 67 Kilometer rein elektrisch

Kompaktmodell mit Plug-in-Hybrid

Audi A3 Sportback: 67 Kilometer rein elektrisch
Den Audi A3 gibt es nun auch mit Stecker als 40 TFSI e. © Audi

Audi bietet den A3 Sportback als Plug-in-Hybrid an. Das Kompaktmodell 40 TFSI e bringt es auf eine elektrische Reichweite von 67 Kilometer.

Der A3 Sportback ist ab sofort zu Preisen ab 37.470 Euro bestellbar. Das Kompaktmodell wird von einer 204 PS starken Kombination aus 1,4-Liter-Turbobenziner und E-Motor angetrieben, der in das Gehäuse des Sechsgang-Doppelkupplungsgetriebes integriert ist.

Im rein elektrischen Modus liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 140 km/h.
Die elektrische Reichweite ist mit 67 Kilometern (WLTP) angegeben, der CO2-Ausstoß mit 30 bis 34 Gramm. Nach altem NEFZ-Zyklus liegt die Reichweite bei bis zu 78 Kilometer.

Energiegehalt deutlich erhöht

Die 13 kWh fassende Batterie lässt sich mit maximal 2,9 kW laden, die komplette Akkufüllung dauert rund vier Stunden. Der Energiegehalt der Batterie wurde um fast 48 Prozent im Vergleich zum Vorgängermodell gesteigert. Der Zuwachs resultiert aus der Verbesserung bei der Zellchemie, so der Hersteller. Im A3 Sportback ist das System so konfiguriert, dass es bis zu einer Temperatur von bis zu minus 28 Grad immer im elektrischen Modus startet. Mit der Taste „EV“ kann die Fahrerin oder der Fahrer den Elektromodus als den priorisierten auswählen.

Daneben hat der Fahrer die Möglichkeit, zwischen den Modi „Battery hold“ und „Battery charge“ zu wählen. Damit wird entweder die Batterie auf dem aktuellen Ladestand gehalten bzw. wird sie während der Fahrt geladen.

Seat Leon e-Hybrid mit attraktivem Preis

Nach Skoda Octavia iV, VW Golf e-Hybrid und Seat Leon e-Hybrid ist der A3 das dritte kompakte Konzernmodell mit dem 204 PS starken Plug-in-Hybridantrieb. Preislich bildet er die Spitze, günstigstes Modell ist mit 34.200 Euro der spanische Vertrete im Quartett.

Alle vier Modelle qualifizieren sich prinzipiell für den Umweltbonus von 6750 Euro. Zudem kommen Dienstwagenfahrer in den Genuss eines Steuervorteils; so müssen nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. (mit SP-X)

Keine Beiträge vorhanden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein
Bitte geben Sie Ihren Namen ein