Anwälte müssen in Parkzonen Gebühren bezahlen

Vor Gerichtsgebäuden

Auch Anwälte sind vor den Parkzonen in der Nähe der Gerichtsgebäude nicht vor Kosten gefeit. Ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung wurde abgelehnt.

Auch Anwälte müssen in den Parkzonen rund um die Gerichtsgebäude Gebühren bezahlen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht (Az.: 11 K 645/09). Denn selbst wenn Rechtsanwälte mehrmals täglich Termine an bestimmten Gerichten wahrnehmen, gelten sie nicht als Anlieger sondern als Berufspendler, so die Richter.

Zehn Kilogramm Aktenmaterial

Eine Berliner Anwaltskanzlei hatte beim Bezirksamt für die von ihnen genutzten Pkw eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht sowie eine Parkvignette beantragt. Begründet wurde der Antrag mit der Wahrnehmung zahlreicher Termine an den Gerichten in den jeweiligen Parkzonen.

Das umfangreiche Aktenmaterial von bis zu zehn Kilogramm pro Termin mache eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar. Weder das Bezirksamt noch das Verwaltungsgericht wollte diese Begründung jedoch gelten lassen.

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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