Zündschlosssperre gegen Alkohol am Steuer

Forderung des Deutschen Verkehrsgerichtstags

Zündschlosssperre gegen Alkohol am Steuer
Ein Alkoholtester von Volvo. Ab 2022 soll er Bestandteil des Autos werden. © Volvo

Eine Zündschlosssperre soll das Fahren unter Alkoholeinfluss verhindern. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag spricht sich für einen Modellversuch mit Alokolocks aus.

Obwohl die Zahlen leicht rückläufig sind, spielt Alkohol als Unfallursache weiterhin eine bedeutende Rolle. Bei schweren Unfällen mit Personenschäden und Getöteten ist Alkohol überproportional dabei. Jeder 14. Verkehrstote ist hierzulande Opfer eines Crashs, bei dem mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand.

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar haben Experten über eine Zündschlosssperre diskutiert, die nach einer Atemalkoholmessung angetrunkene Personen daran hindert, den Motor überhaupt zu starten. Der Verkehrsgerichtstag plädiert nun für einen Modellversuch, um wissenschaftliche Erkenntnisse über diese sogenannten Alkolocks zu sammeln.

Bewertung durch Sachverständige

Der Modellversuch solle für alle erstmalig alkoholauffälligen Kraftfahrer offenstehen, bei denen Blutalkoholwerte bis zu 1,59 Promille festgestellt worden seien, fordert der Verkehrsgerichtstag. Höhere Promillewerten wären schon aus rechtlichen Gründen ausgenommen. Voraussetzung der Teilnahme wäre die positive Bewertung einer qualifizierten Eingangsuntersuchung durch neutrale Sachverständige.

Um Manipulationen an der Technik zu minimieren, etwa dadurch, dass das Auto durch die Atemprobe einer anderen Person gestartet werden könnte, plädieren die Experten dafür, das System eventuell mit einer Gesichtserkennungstechnik zu kombinieren.
Die Teilnahme an diesem Programm könnte beispielsweise als Alternative zur vorläufigen Entziehung oder Sicherstellung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot genutzt werden.

Einbau von Alkocks sollte verpflichtend sein

Als Präventivmaßnahme sollte zudem europaweit verpflichtend der Einbau von Alkohol-Interlock-Geräten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr umgesetzt werden.

In den USA werden Alkolocks bereits seit zwei Jahrzehnten bei Personen genutzt, die meist als Wiederholungstäter wegen Alkohol am Steuer verurteilt worden sind. Die Rückfallquote sank in der Folge um etwa um 60 Prozent. Und auch in europäischen Staaten wie Finnland, Schweden, Frankreich, Polen und den Niederlanden kommen mittlerweile Zündschlosssperren und verpflichtende psychologische Begleitprogramme zum Einsatz. (SP-X)

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