Vor der Party einen Fahrer bestimmen

Junge Fahrer besonders gefährdet

Mahnende Worte sind oft sinnlos, wenn junge Fahrer sich betrunken ans Steuer setzen wollen. Freunde sollten besser zeigen, dass sie Angst um ihn haben und nicht möchten, dass er sich in Gefahr begibt. Noch besser: Schon vorher steht fest, wer fährt und nichts trinkt.

Einen Betrunkenen vom Autofahren abhalten zu wollen, ist für die Freunde oft nicht leicht. Das gilt gerade nach einer Party oder dem Discobesuch. «Du darfst nicht fahren» oder «Es ist verboten, betrunken Auto zu fahren» helfen in nächtlichen Konfliktsituationen meist nicht, erläutert Michaela Goecke, Referatsleiterin Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Besser sei es, seine Ängste mit Sätzen wie: «Ich sorge mich um dich» auszudrücken und den unvernünftigen Fahrer mit Argumenten wie «Ich will nicht, dass du dich in Gefahr begibst», zu überzeugen.

Mitfahrzentrale als Alternative zum Taxi

Damit niemand erst in die Versuchung kommt, sich alkoholisiert ans Steuer zu setzen, sollte schon vor der Partynacht ein Fahrer bestimmt werden. «Einer aus der Clique erklärt sich bereit, keinen Alkohol zu trinken. Natürlich müssen alle mal dran kommen», sagt Goecke.

Eine Alternative bieten in größeren Städten «Mitfahrzentralen für Partygänger», die günstiger als ein Taxi sind. Ansonsten bleibe Teenagern oft nur, die Eltern zu bitten, sie abzuholen.

Höhere Risikobereitschaft durch Alkohol

«Jugendliche sind überproportional häufig in Verkehrsunfälle verwickelt», sagt Goecke. Sie hätten durch den Alkoholkonsum eine höhere Risikobereitschaft und schätzen Entfernungen falsch ein. Laut der Straßenverkehrsordnung gilt für Fahranfänger in den ersten zwei Führerscheinjahren beziehungsweise bis zum 21. Lebensjahr eine Grenze von 0 Promille - also darf nicht einmal ein kleines Bier getrunken werden.

Hält sich ein Jugendlicher nicht daran und gerät in eine Verkehrskontrolle, droht ihm eine hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug. Doch auch wer die Probezeit überstanden hat und angetrunken ins Auto steigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Bereits ab 0,3 Promille kann die Teilnahme am Straßenverkehr strafrechtlich geahndet werden. (dpa/tmn)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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