Abschleppen außerhalb der Öffnungszeiten rechtens

Aktuelles Urteil

Abschleppen außerhalb der Öffnungszeiten rechtens
Man sollte aufpassen, wo man parkt. © SP-X

Autofahrer sollten ihr Fahrzeug auch nicht außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Gästeparkplatz abstellen. Denn wird das Fahrzeug dann abgeschleppt, müssen die Abschleppkosten gezahlt werden.

Wer sein Auto außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants parkt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» (Heft 13/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Lübeck. Laut dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn der Autofahrer behauptet, er habe das Lokal später aufsuchen wollen (Az.: 33 C 3926/11).

Abschleppunternehmen muss gezahlt werden

Das Gericht gab damit der Zahlungsklage eines Abschleppunternehmens statt. In dem Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants abgestellt.

Das Amtsgericht befand, dies hätte er nicht tun dürfen. Der Parkplatz sei erkennbar nur für Gäste während der Öffnungszeiten reserviert. Daher sei auch das Argument, dass der Autofahrer das Lokal später aufsuchen wollte, in diesem Fall unerheblich. Das Abstellen des Wagens müsse der Betreiber des Restaurants nicht dulden - er durfte das Auto abschleppen lassen. (dpa/tmn)

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