Nach Unfall: Freie Wahl des Abschleppunternehmens

Urteil des Amtsgerichts Stade

Nach Unfall: Freie Wahl des Abschleppunternehmens
Die Zahl der Austritte beim ADAC hält sich in Grenzen. © dpa

Autofahrer können nach einem Unfall ein Abschleppunternehmen ihrer Wahl beauftragen. Es könne nicht verlangt werden, dass zuvor die Preise der verschiedenen Anbieter verglichen werden, urteilte das Amtsgericht Stade.

Nach einem Verkehrsunfall dürfen Geschädigte ein Abschleppunternehmen ihrer Wahl beauftragen und müssen nicht erst nach einem günstigen Anbieter suchen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Stade besteht grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der gesamten Kosten. Auf ein entsprechendes Urteil (Az.: 61 C 946/11) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

Kein Preisvergleich notwendig

In dem Fall hatte sich ein Versicherer geweigert, 600 Euro Abschleppkosten zu übernehmen, weil ein anderes Unternehmen nur 370 Euro fürs Abschleppen verlangt hätte. Am Ende musste die Versicherung zahlen. Denn den Richtern zufolge kommt es nicht darauf an, ob die Abschleppkosten letztlich überteuert sind. Ein Geschädigter dürfe unmittelbar nach einem Unfall ein Abschleppunternehmen beauftragen, ohne sich vorher zu vergewissern, ob es angemessene Preise berechne. (dpa/tmn)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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