Abschleppkosten dürfen nicht willkürlich hoch sein

Urteil des BGH

Abschleppkosten dürfen nicht willkürlich hoch sein
Man sollte aufpassen, wo man parkt. © SP-X

Abschleppdienste dürfen von Autofahrern keine exorbitant hohen Kosten verlangen. Mit einem aktuellen Urteil setzte der BGH diesen Unternehmen Grenzen. Doch es bleiben Fragen.

Der Bundesgerichtshof setzt Abschleppdiensten in privatem Auftrag Grenzen: Die Firmen dürfen von Falschparkern keine unangemessen hohen Beträge fordern. Ein Autofahrer aus Bayern hatte seine Klage gegen die Forderung von 250 Euro für die Freigabe des abgeschleppten Autos bis vor die letzte Instanz getragen. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter vom Freitag muss er noch in die Verlängerung. Der BGH verwies den Fall mit klaren Vorgaben an das Landgericht München zurück.

Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssten mit dem "verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann am Freitag in Karlsruhe. Der von ihr geleitete V. Zivilsenat hob das Urteil des Landgerichts vom August vergangenen Jahres auf. Dort müssen die Richter nun neu entscheiden. Nicht ersetzt bekommt der Kläger seine vorgerichtlichen Anwaltskosten.

Parkräume KG schließt Verträge mit Grundbesitzern

Das Landgericht hatte in zweiter Instanz 175 Euro für zulässig befunden, nachdem das Amtsgericht zuvor 100 Euro festgesetzt hatte. Im Kern des Streits stand die Frage, ob der von dem Autofahrer geforderte Betrag von 250 Euro auch die Kosten für die Mitarbeiter der Parkräume KG zur Überwachung des Parkraums enthält. Denn diese Kosten dürfen dem Falschparker nicht zur Last gelegt werden, wie das BGH 2011 festhielt. Das höchste deutsche Gericht in Zivilsachen beschäftigte sich schon zum dritten Mal mit der Parkräume KG.

Das 2005 gegründete Unternehmen schließt Verträge mit Grundbesitzern und beauftragt Abschleppunternehmen, falsch parkende Autos zu entfernen. Seinen Anspruch auf Schadenersatz tritt der Grundeigentümer an die Parkräume KG ab. Die Firma hat nach eigenen Angaben Verträge für rund 3000 Immobilien geschlossen, überwacht werden häufig Kundenparkplätze. Im konkreten Fall war das ein Fitness-Studio in München.

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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