Beschlagnahmung von Teilen erst Ende der Woche möglich

Im Streit zwischen VW und Zulieferer

Beschlagnahmung von Teilen erst Ende der Woche möglich
Ein Schild des Zulieferers ES Guss in Schönheide bei Sachsen. © dpa

Volkswagen könnte im Streit mit seinen Zulieferern frühestens Ende der Woche die benötigten Teile durch einen Gerichtsvollzieher beschlagnahmen lassen. Vom Produktionsstopp sind rund 28.000 Mitarbeiter betroffen.

Im Streit mit seinen Teileherstellern könnte Volkswagen frühestens Ende dieser Woche die Möglichkeit haben, sich die fehlenden Teile mit dem Gerichtsvollzieher zu besorgen. Das für die anhängigen einstweiligen Verfügungen zuständige Landgericht Braunschweig rechnet "nicht vor Ende dieser Woche" damit, dass die nächsten nötigen Schritte erfolgen.

Derzeit stehe noch eine finale Entscheidung aus. Ohne sie könne VW den Gerichtsvollzieher noch nicht bemühen. Trotz des Eilverfahrens vor Gericht, in dem der Autobauer bisher Etappensiege einfuhr, ist die Sache damit für VW noch immer eine Frage mehrerer Tage.

VW kündigte harte Gangart an

VW selber hatte bisher lediglich mitgeteilt, die harte Gangart einer "zwangsweisen Durchsetzung der Belieferung" vorzubereiten. Und zwar: "mit den uns zur Verfügung stehenden gesetzlich vorgesehenen Mitteln. Dazu gehören Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Beschlagnahme". Für VW habe aber weiter eine "gütliche Einigung" am Verhandlungstisch Priorität, erklärte der Autobauer mehrfach. Auch die VW-Partner bekundeten ihren Kompromisswillen. Auch am Montag hieß es von VW: Der schnellste Weg für eine Lösung sei weiterhin eine rasche Einigung.

Das Prozedere am Gericht ist kompliziert: Das zwangsweise Durchsetzen erfordert einen Beschluss, der nur auf Antrag ergeht. Den hat VW zwar schon gestellt. Doch er muss vor einer abschließenden Entscheidung mit der Gelegenheit zur Reaktion zunächst der Gegenpartei übermittelt werden. Und auch der finale Beschluss im Anschluss daran - sollte er zugunsten VW ausfallen - müsste erst noch beiden Parteien zugestellt werden. Dabei sei dann aber keine sogenannte "Empfangsbekenntnis" und auch keine Stellungnahme mehr nötig, erläuterte ein Gerichtssprecher. Im Klartext heißt das also: Will VW zum letzten Mittel greifen und sich die fehlenden Teile notfalls mit Staatsgewalt vom Hof holen lassen, dann muss sich der Autobauer wohl oder übel noch gedulden.

Produktion gestoppt

Der Lieferstopp der Teilehersteller wirbelt derzeit Großteile der Produktion bei Volkswagen empfindlich durcheinander. In Emden, Wolfsburg, Zwickau, Kassel, Salzgitter und Braunschweig könnten insgesamt 27.700 Mitarbeiter teils noch bis Ende August nicht so arbeiten, wie es eigentlich geplant sei. "Durch einen Lieferstopp, den externe Lieferanten ausgelöst haben, ist die Versorgung der Produktion mit Bauteilen mehrerer Volkswagen-Werke unterbrochen", teilte VW am Montag in Wolfsburg mit.

Der Autobauer sprach von "Flexibilisierungsmaßnahmen bis hin zu Kurzarbeit". Die weitere Entwicklung sei "nicht absehbar", schrieb das Unternehmen. "Volkswagen versucht weiterhin, eine Einigung mit den Lieferanten herbeizuführen." Die Probleme in den Werken reichen zeitlich vom 18. August für das Passat-Werk in Emden bis hin zum 30. August für das Motoren-Werk in Salzgitter. (AG/dpa)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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