US-Gericht bündelt Klagen gegen VW

18 Milliarden Dollar als Strafe möglich

US-Gericht bündelt Klagen gegen VW
VW-USA-Chef Michael Horn wird sich wieder den Gerichten stellen müssen © dpa

Der Abgas-Skandal von VW wird in den USA von einem Gericht in Kalifornien entschieden. Über 500 Klagen gegen die Wolfsburger sowie auch Zulieferer Bosch werden gebündelt.

Ein Gericht in Kalifornien wird zur großen Bühne im Abgas-Skandal: In der Affäre um manipulierte Emissionstests muss sich Volkswagen in den USA mit Hunderten von Klägern auseinandersetzen - die Fälle werden nun in San Francisco zusammengeführt. Um die Verfahren gegen den Konzern zu vereinfachen, entschied ein Justizausschuss in New Orleans, über 500 Klagen bei dem Bezirksrichter Charles Breyer zu bündeln.

Kalifornien als Gerichtsstandort

Der Ausschuss wandte sich damit gegen 27 andere Distrikte, die als Gerichtsstandort vorgeschlagen worden waren. Die Anwälte von VW hatten sich Gerichtsdokumenten nach zunächst für Michigan und Virginia eingesetzt. «Wir haben die Anweisung des Gerichts erhalten und werden das Unternehmen in diesen Fällen energisch verteidigen», teilte die US-Tochter Volkswagen of America mit.

Das Rechtsgremium begründete die Entscheidung für Kalifornien damit, dass dort fast ein Fünftel aller Klagen eingereicht worden seien. Zudem hob es die wichtige Rolle der kalifornischen Umweltbehörde CARB bei der Aufdeckung des Betrugsfalls hervor. Gemeinsam mit der US-Umweltbehörde EPA hatten die Kalifornier die Affäre am 18. September ins Rollen gebracht.

Klagen auch gegen Martin Winterkorn

Die Anwälte von VW hatten argumentiert, dass das Gericht im Bezirk von Michigans Autometropole Detroit - Heimat der US-Branchenführer General Motors, Ford und Chrysler und Standort des EPA-Testzentrums - besser für die Klagen geeignet sei. Für Virginia hatte sich VW aufgrund der Nähe zu seinem US-Sitz eingesetzt. Einige Kläger wollten in Kalifornien verhandeln, das als Klimaschutz-Vorreiter gilt.

In den Klagen tauchen auch die Konzerntochter Audi sowie in einigen Fällen der Ex-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn und der aktuelle US-Chef Michael Horn sowie der Stuttgarter Zulieferer Bosch als Beklagte auf. In den Klagen geht es zumeist um die Manipulation von VW-Dieselwagen mit 2,0- und 3,0-Litermotoren.

Vorwürfe wegen Betrugs und Vertragsbruchs

Für den nun zuständigen Richter Breyer spreche seine Erfahrung mit komplexen und staatsübergreifenden Rechtskonflikten, so das United States Judicial Panel. Breyer ist 74 Jahre alt und seit 1997 Bundesrichter. Sein Bruder Stephen ist Richter am obersten US-Gerichtshof Supreme Court.

Für VW geht es bei den Zivilklagen vor allem um Vorwürfe von Autobesitzern wegen Betrugs und Vertragsbruchs. Es klagen aber auch Anleger, die unter dem Absturz der VW-Aktie litten sowie Landkreise und Gemeinden wegen Umweltverschmutzung. Zudem ermitteln das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten.

18 Milliarden Dollar als Strafe möglich

Noch ist es zu früh, um die Gefahr für VW richtig einzuschätzen. Im US-Recht ist es relativ leicht, in Fällen wie dem Abgas-Skandal zu klagen. Für Anwälte sind Sammelverfahren gegen Konzerne lukrativ, sie übernehmen die Fälle oft gegen eine Beteiligung an den erstrittenen Entschädigungs- oder Vergleichssummen. Da VW bereits ein umfassendes Schuldgeständnis abgegeben hat, sind viele Kanzleien auf Mandatsjagd.

Bislang befinden sich die Fälle noch im vorprozessualen Stadium («pretrial») - das Verfahren kann sich lange hinziehen. Es ist nicht klar, wie viele Klagen letztlich zugelassen werden. Richter Breyer wird einige Klägeranwälte bestimmen, die im Prozess Führungsrollen übernehmen. Sie nehmen die Vorfinanzierung hoher Prozesskosten in Kauf, dürfen aber hoffen, am Ende besonders stark zu profitieren.

In den USA betrifft die Manipulation von Emissions-Messwerten mit einer Software, die die Abgasreinigung nur im Testmodus voll aktiviert, fast eine halbe Million VW-Diesel mit 2,0-Liter- und über 85.000 mit 3,0-Liter-Motoren. Weltweit sind etwa elf Millionen Wagen betroffen. Dem Konzern droht in den USA eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar. Das ist aber zunächst ein theoretisches Höchstmaß. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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