Staatsanwaltschaft leitet Bußgeldverfahren gegen VW ein

Mögliche weitere Kosten in Diesel-Affäre

Staatsanwaltschaft leitet Bußgeldverfahren gegen VW ein
Die EU macht der Branche nur geringe CO2-Vorgaben. © dpa

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Bußgeldverfahren im Zuge der Diesel-Affäre gegen VW eingeleitet. Es geht um die Abschöffung des wirtschaftlichen Vorteils aus dem Absatz von Dieselwagen, wie die Behörde mtteilte.

In der Diesel-Affäre drohen auf Volkswagen weitere Kosten zuzukommen. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft startete ein Verfahren, mit dem unrechtmäßige Gewinne aus dem Verkauf der weltweit rund elf Millionen manipulierten Autos zurückerstattet werden könnten. «Wir haben ein Bußgeldverfahren gegen VW eingeleitet», sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe der «Süddeutschen Zeitung» (SZ), dem NDR und dem WDR.

Neben der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten drehe sich das Verfahren auch um die mögliche «Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils» aus dem Absatz von Dieselwagen, deren Emissionsdaten VW in Tests gefälscht hatte.

Kein Statement von VW

Mit einer den Vorschriften entsprechenden Abgasreinigung hätte der Autobauer an den betroffenen Fahrzeugen wohl nicht so viel verdienen können, berichtete die SZ am Freitagabend vorab. Den Differenzbetrag könnte die Ermittlungsbehörde nun nachträglich einfordern. Ziehe sagte der Deutschen Presse-Agentur, man habe Volkswagen in dem Fall schon rechtliches Gehör gewährt. Ein Konzernsprecher erklärte, VW könne sich zum Verfahren derzeit nicht äußern. In Braunschweig laufen bereits auch strafrechtliche Ermittlungen gegen VW-Verantwortliche wegen möglichen Betrugs und Marktmanipulation im Abgas-Skandal. (dpa)

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