Internetplattform strebt Schadensersatzklage gegen VW an

Für mindestens 20.000 Kunden

Internetplattform strebt Schadensersatzklage gegen VW an
myright-Geschäftsführer Jan-Eike Andresen © dpa

Die eigens für Klagen im VW-Abgas-Skandal gegründete Internetplattform myright wird vor Gericht aktiv. Für mindestens 20.000 Kunden sollen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Internetplattform myright hat angesichts der Abgasaffäre eine Klage gegen VW im Namen von mindestens 20.000 Kunden angekündigt. Geklagt werden soll auf volle Erstattung des Kaufpreises für VW-Dieselautos mit eingebauter Manipulationssoftware für die Abgasmessung.

Myright wurde 2016 eigens gegründet, um Klagen gegen VW zu sammeln, mittlerweile haben nach Angaben von Mitgründer Jan-Eike Andresen mehrere zehntausend VW-Besitzer ihre Ansprüche abgetreten. «Diese 20.000 sind geprüft mit Brief und Siegel», sagte Andresen am Montag in München.

myright erhält 35 Prozent Provision

Falls myright vor Gericht Erfolg haben sollte, behält das Internet-Unternehmen eine Provision von 35 Prozent ein. Zwei Musterklagen laufen bereits, eine in Braunschweig, die zweite reichte myright am Montag beim Landgericht München II ein. Die Klagen müssen spätestens bis Ende 2018 eingereicht sein, da anschließend Verjährung eintreten würde, sagte Andresen.

Myright wird vor Gericht vertreten vom deutschen Büro der auf Schadenersatzfälle spezialisierten US-Anwaltskanzlei Hausfeld. Die rechtliche Argumentation: Da die Abgasdaten der betroffenen VW-Autos falsch waren, sei auch die Betriebserlaubnis ungültig. Und wegen der ungültigen Betriebserlaubnis könnten die Fahrzeuge jederzeit die Zulassung verlieren. Das sei ein Verstoß gegen das Typgenehmigungsrecht der EU, sagte Anwältin Lene Kohl. «Wir streben am Ende eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an.»

Sammelklage umgehen

Echte «Sammelklagen» wie im US-amerikanischen Recht gibt es in Deutschland nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt aber für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also zum Beispiel zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. Versucht wird nun, dieses auf Schadenersatzklagen in der Haftung für Produkte wie Fahrzeuge anzuwenden.

Ein VW-Sprecher sagte: «Im Hinblick auf die angekündigte Klageeinreichung ist die Volkswagen AG weiterhin der festen Überzeugung, dass die Klage unbegründet ist.» Die Umsetzung der technischen Maßnahmen an Fahrzeugen, die von der «Abgasthematik» betroffen sind, laufe erfolgreich. Die voll funktionsfähigen Autos ließen sich in der Zwischenzeit uneingeschränkt nutzen. Somit sei auch «kein Schaden ersichtlich, der ersetzt werden müsste». (dpa)

Vorheriger ArtikelNEFZ zertifiziert Reichweite des Opel Ampera-e
Nächster ArtikelSeat Ateca: Das SUV mit dem «Haben-wollen-Effekt»
Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

Keine Beiträge vorhanden