Steuern für Wohnmobile steigen

Nach langen Spekulationen stehen jetzt die neuen Steuersätze für Wohnmobile fest. Teuer wird es für die Besitzer älterer Fahrzeuge – und ärgerlich unter Umständen für Selbstausbauer.

Von Heiko Haupt

Für Reisende mit Wohnmobilen waren die vergangenen ein bis zwei Jahre kein uneingeschränktes Vergnügen: Denn Gerüchte um gravierende Steuererhöhungen konnten auch auf sonnige Trips von Campingplatz zu Campingplatz ihren Schatten werfen. Über Steigerungen um bis zu 500 Prozent wurde spekuliert. Doch nun herrscht Klarheit - und ganz so schlimm ist es dann doch nicht gekommen.

Angleichung an Pkw vom Tisch

Die ursprünglichen Ideen waren davon ausgegangen, dass ein Reisemobil steuerlich einem normalen Personenwagen gleichgesetzt werden sollte. Was das bedeutet hätte, hat der ADAC in München einmal vorgerechnet: Demnach wäre für ein Reisemobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,1 Tonnen und einem 2,8-Liter-Dieselmotor, der nicht die Anforderungen der Schadstoffklasse Euro 1 erfüllt, vorerst ein Steuerbetrag von jährlich 630 Euro, ab dem Jahr 2011 sogar von 840 Euro fällig geworden. Bisher waren es gerade einmal 200 Euro.

Nach langem Hin und Her sieht es nun aber anders aus, wie ein von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedeter Gesetzentwurf zeigt. Die Grundidee: Das Wohnmobil wird steuerlich nicht als Personenwagen eingestuft, vielmehr wird es zu einer eigenen Fahrzeugklasse. «In Anbetracht der Diskussionen in der Vergangenheit ist das Ergebnis jetzt noch tragbar», urteilt Ralph Binder, Sprecher des Caravan Industrie-Verbandes (CIVD) in Frankfurt/Main.

Denn bei der Bemessung der Steuer kommt es zum einen auf das Fahrzeuggewicht - gestaffelt in 200-Kilogramm-Schritten - an. Zum anderen geht es um die Schadstoffklassen. Am günstigsten kommen Mobile weg, die mindestens die Schadstoffklasse S4 erfüllen. Hier fallen bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm 16 Euro je 200 Kilo an, ab 2000 Kilogramm sind es dann jeweils 10 Euro - die Gesamtsteuer darf jedoch 800 Euro nicht übersteigen. Bei den Schadstoffklassen S3, S2 und S1 sind es entsprechend 24 beziehungsweise 10 Euro, insgesamt aber nicht mehr als 1000 Euro.

Hohe Steuern für ältere Mobile

Teuer wird es für Wohnmobile, die keine der Schadstoffklassen erfüllen. Hier sind bei einem Gewicht bis zu 2000 Kilogramm für je 200 Kilogramm des Gesamtgewichts schon 40 Euro zu zahlen, ab Januar 2010 gilt dies auch für die Schadstoffklasse S1.

Wie die Unterschiede zwischen den Schadstoffklassen dann in der Höhe der Kfz-Steuer ausfallen, erläutert der Verband an einem Beispiel: Ein Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Schadstoffklasse S4 kostet künftig jährlich 240 Euro Kfz-Steuer. Das gleiche Fahrzeug mit den Schadstoffklassen S3, S2 oder S1 kommt auf 320 Euro, ohne Schadstoffeinstufung sind es 480 Euro.

Die Experten sehen gerade der Zukunft der älteren Fahrzeuge ohne Schadstoffeinstufung mit gemischten Gefühlen entgegen. Zwar gibt es keine exakten Zahlen für die einzelnen Schadstoffklassen. Der CIVD geht laut Ralph Binder aber von rund 210 000 Reisemobilen aus, die grob der Gruppe ohne Einstufung zugeordnet werden können. Das sind also gut die Hälfte der Anfang 2006 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg registrierten 405 000 Reisemobile.

Ohne Hochdach geht oft nichts mehr

«Natürlich tun die Steuern speziell Besitzern dieser älteren Fahrzeuge weh», sagt Viktoria Groß, Sprecherin des Deutschen Camping Clubs in München. «Man muss es aber auch aus Umweltgesichtspunkten sehen.» Denn die Abgase der älteren Dieselmodelle sind eben nicht mehr oder weniger aufwendig gereinigt. Möglicherweise wird demnach eine größere Zahl dieser Mobile mit der Zeit ins Ausland verkauft, wo derartige Steuern nicht zu zahlen sind. Maximilian Maurer vom ADAC in München geht aber davon aus, dass viele der alten Reisemobile trotz allem auch in Deutschland weiter betrieben werden: «So dramatisch sind die Erhöhungen nicht, dass sich niemand mehr die Fahrzeuge leisten kann.»

Gerade der erste Steuerbescheid der neuen Zeit wird jedoch für Eigner von Reisemobilen aller Kategorien unangenehm werden. Das Gesetz sieht vor, dass die neuen Regeln rückwirkend ab Anfang 2006 gelten, wenn sie zu Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten. «Die Halter müssen dann zwei Mal Steuern zahlen - das ist ein unverantwortlich dicker Posten», meint Ralph Binder.

Abgesehen von den Steuern haben die neuen Regeln aber noch eine andere Folge: Künftig ist klar eingegrenzt, was ein Reisemobil ist. Es muss zum Beispiel innen eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimetern sowohl an der Kochstelle als auch an der Spüle aufweisen. «Wenn die Stehhöhe nicht eingehalten wird, dann wird das Fahrzeug als Pkw besteuert», erklärt Viktoria Groß.

Gerade für die vielen Selbstausbauer könnte sich das fatal auswirken. Denn laut Maximilian Maurer wird die Regelung dazu führen, dass vermutlich eine bloße Küche im Heck eben nicht mehr ausreicht, um einen Kleinbus zum Reisemobil zu machen. «Ein ausgebauter VW-Bus mit einem Hubdach wird wohl die Anforderungen eines Reisemobiles erfüllen. Ein einfacher VW-Bus mit herkömmlichem Dach dagegen wird aus der Kategorie Wohnmobil herausfallen.» (dpa/gms)

Keine Beiträge vorhanden