Alten Wohnmobilen droht Zwangsstopp

Die meisten älteren Wohnmobile können gar nicht mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Wohnt der Halter in einer Umweltzone, käme dies einer Zwangsstilllegung gleich.

Die Auswirkungen der Umweltzonen, die viele Kommunen derzeit zum Schutz vor Feinstaub einrichten, werden Autofahrern erst nach und nach bewusst. Sie betreffen längst nicht nur alte «Dieselstinker»-Pkw ohne Partikelfilter. Nach bisheriger Kenntnis droht auch etlichen Oldtimern, Lieferwagen und schweren Wohnmobilen der Stillstand. Gerade letztere treffen die Maßnahmen besonders hart: Denn anders als Pkw lassen sich ältere Wohnmobile nicht immer nachrüsten.

Nochmalige Änderung

Um mit einem Kraftfahrzeug in einer ausgewiesenen Umweltzone fahren zu dürfen, muss dieses über eine Umweltzonenplakette verfügen. Die roten, gelben und grünen Aufkleber an der Windschutzscheibe geben Auskunft über den Schadstoffausstoß. Maßgeblich für die Einordnung in die Schadstoffkategorien sind Emissionsschlüsselnummer und Abgasnorm.

Während bei Diesel-Pkw durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter eine bessere Plakettenkategorie erreicht werden kann, ist das bei Wohnmobilen noch nicht möglich. Bei Pkw entscheidet darüber die so genannte Partikelminderungsstufe (PM). «Für Lkw und schwere Wohnmobile über 2,8 Tonnen gelten Partikelminderungsklassen - PMK», erläutert Andrea Gärtner vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg (Bayern). Die PMK seien jedoch erst kürzlich vom Gesetzgeber verabschiedet und als rechtliche Grundlage in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert worden.

«Jetzt muss die Plakettenverordnung noch mal geändert werden», sagt Gärtner. Schließlich sei noch festzulegen, für welche Emissionsschlüsselnummer in Verbindung mit welcher - durch einen Nachrüstfilter verbesserten - PMK künftig welche Umweltzonenplakette vergeben wird. Das war in der Verordnung bislang gar nicht vorgesehen. «Solange die Plakettenverordnung nicht geändert worden ist, bringt die Nachrüstung gar nichts», sagt Gärtner. Vor Herbst werde sich in der Angelegenheit wohl nichts tun.

Nachrüstung oft schwierig

Mit der Nachrüstung dürfte es aber für viele Besitzer älterer Wohnmobile ohnehin schwierig werden, selbst wenn das Regelwerk irgendwann in Kraft ist. «Rund die Hälfte des Wohnmobilbestandes, also rund 220.000 Fahrzeuge, besitzt die Abgasnorm Euro 1 und schlechter», sagt Daniel Onggowinarso, Technik- und Umweltexperte des Caravaning Industrie Verbands (CIVD) in Frankfurt. «Für diese fällt die Nachrüstung mittels Filter schon einmal flach.»

In Betracht komme für einige dieser Fahrzeuge lediglich die Nachrüstung mit einem Oxidationskatalysator. Nach Aussagen von Zulieferern sei damit der Sprung um bis zu zwei Abgasklassen möglich, sagt Onggowinarso. Allerdings böten die Zulieferfirmen derzeit kaum solche Nachrüstlösungen an.

Keine steuerliche Förderung

Erschwerend für eine Nachrüstung kommt hinzu, dass der Gesetzgeber anders als bei den Diesel-Pkw keine steuerliche Förderung vorgesehen hat, sagt Michael Müller vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. «Wir rechnen auch nicht damit, dass da noch was kommt.» Ausnahmeregelungen für Halter schwerer Wohnmobile, die innerhalb einer Umweltzone wohnen, sind nach Angaben von Hans-Werner Wormer, Sachverständiger beim TÜV Süd in München, ebenfalls nicht vorgesehen.

«Das kommt einer Zwangsstilllegung gleich», sagt CIVD-Sprecher Ralph Binder. Der Verband setze sich daher dafür ein, für betroffene Halter doch noch Ausnahmeregelungen zu erreichen. Andrea Gärtner vom ADAC empfiehlt betroffenen Wohnmobilhaltern, zunächst abzuwarten, bis die Plakettenverordnung geändert wurde. Danach sollte geprüft werden, ob eine Nachrüstung in Betracht kommt und sich finanziell lohnt, so CIVD-Experte Onggowinarso. Bevor eine Nachrüstung in Auftrag gegeben wird, sollte sich der Halter schriftlich bestätigen lassen, dass das Fahrzeug mit Nachrüstung tatsächlich die nötigen Werte zur Einstufung in die versprochene Plakettenkategorie erreicht, rät der ADAC. (dpa/tmn)

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