Opel-Betriebsrat weist Vorwürfe zurück

Wegen Extra-Zahlungen

Klaus Franz sieht die Vorwürfe wegen Extra-Zahlungen an die Betriebsräte von Opel als haltlos an. Sie würden eindeutig den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechen, sagte der Opel-Betriebsratschef.

Opel-Betriebsratschef Klaus Franz hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Extra-Zahlungen an Opel-Betriebsräte scharf zurückgewiesen. «Die monatlichen Zahlungen zwischen 300 und maximal 1000 Euro pro Betriebsrat entsprechen eindeutig den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes», sagte Franz am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Es handele sich um eine pauschale Arbeitszeitzulage, mit der unter anderem Reisezeiten, Mehrarbeit und Rufbereitschaften abgegolten würden. Es gebe bei Opel keine Funktionszulage für Betriebsräte.

Opel-Betriebsratschef prüft juristische Schritte

Innerhalb der üblichen 35-Stunden-Arbeitsverträge sei die Arbeit eines Bereichsbetriebsrats, der Verantwortung für bis zu 700 Leute trage, nicht zu schaffen, meinte Franz. Nach seinen Angaben hat Opel in einer jüngst geschlossenen Betriebsvereinbarung der Freistellung von 41 Betriebsräten anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 17 zugestimmt. Das sei nicht gesetzeswidrig. «Eine Besserstellung der Arbeitnehmer ist im gegenseitigen Einvernehmen immer möglich. Der Rahmen ist in Großunternehmen auch durchaus üblich.»

Unterstützung kommt von der IG Metall. Nach Einschätzung des Chefjustitiars Thomas Klebe sind bei den Opel-Betriebsräten Regelungen angewendet worden, die auch für andere Beschäftigte gelten. Betriebsräte dürften wegen ihres Amtes nicht besser gestellt werden, aber auch nicht benachteiligt werden. Klebe wies darauf hin, dass rund 94 Prozent der Betriebsräte für ihre Tätigkeit nur im Einzelfall freigestellt werden. Sie sollten grundsätzlich nach ihrem tatsächlichen Aufwand entlohnt werden.

Franz wies die Darstellung der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» zurück, dass ihm eine inoffizielle Schlüsselstellung bei der Zumessung der Zulagen und der Eingruppierung der Betriebsräte zukomme. Dies werde allein vom Arbeitgeber entschieden, er habe lediglich ein Vorschlagsrecht. Für das Grundgehalt der Betriebsräte gebe es ein eindeutiges Verfahren, dass sich an der früheren Tätigkeit der Leute orientiert. Ihr Gehalt könne nur erhöht werden, wenn in der ursprünglichen Abteilung vergleichbare Arbeitnehmer als sogenannte Vergleichspersonen ebenfalls höhere Gehälter bekommen.

Er lasse juristische Schritte gegen die FAS prüfen, sagte Franz. Der Artikel vermenge Halbwahrheiten, Unterstellungen und Lügen mit aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten seinerseits. Franz verlangte insbesondere Beweise für die einem «Insider» zugeordnete Aussage, er habe Briefe geöffnet und damit eine Straftat begangen. (dpa)

Keine Beiträge vorhanden