Ruhe bewahren nach Verkehrsunfall

Unfallstelle zuerst absichern

Ruhe bewahren nach Verkehrsunfall
Die Vollkasko-Versicherung kann sich lohnen © GdV

Ein Verkehrsunfall schockt alles Beteiligten. Dabei sollte zunächst Ruhe bewahrt werden, um Schlimmeres abzuwenden – und das nicht nur auf der Fahrt im Urlaub.

Zur Ferienzeit sind natürlich mehr Autos auf den Straßen unterwegs und somit steigt auch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Ein Moment der Unachtsamkeit hinterm Steuer genügt – und schon ist es passiert. Schnell liegen die Nerven dann blank. Dabei ist es jetzt besonders wichtig, Ruhe zu bewahren und sich in dieser Situation richtig zu verhalten.

Zuerst Unfallstelle absichern

Trotz der ersten Aufregung oder sogar Schock muss nach einem Unfall sofort die Polizei gerufen werden. Wenn nötig, ist auch der Krankenwagen zu informieren. Noch bevor diese eintreffen, muss Hilfe geleistet und die Unfallstelle abgesichert werden. Letzteres warnt die anderen Verkehrsteilnehmer und verhindert Folgeunfälle. Dafür wird die eigene Warnblinkanlage eingeschaltet und die Warnweste angezogen. Anschließend das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen: auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen mit mindestens 200 Meter Abstand zur Unfallstelle. Sicherheit hat stets oberste Priorität. Um das Warndreieck aufzustellen, läuft man zum eigenen Schutz ganz weit rechts am äußeren Fahrbandrand, am besten hinter der Leitplanke.

Liegt kein Personen-, sondern lediglich ein Blechschaden vor und die Beteiligten halten alle Unfall-Fakten selbst fest, empfiehlt sich ein europäischer Unfallbericht. Dieser sollte im Handschuhfach stets mitgeführt werden, rät die Versicherung HUK-Coburg. Notiert werden müssen die Personalien, Versicherung und der Unfallhergang. Außerdem ist es ratsam, Fotos vom Unfallort zu machen. Die Bilder können später als Beweis dienen, wenn es um die Schuldfrage geht. Den europäischen Unfallbericht erhält man entweder bei seiner Kfz-Versicherung oder im Internet, es gibt ihn in einigen Ländern auch zweisprachig.

Und was ist zu tun, wenn man mit einem ausländischen Pkw kollidiert? Verschuldet ein nicht hier gemeldetes Fahrzeug auf deutschen Straßen einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte an das sogenannte „Deutsche Grüne Karte Büro“ wenden. Dieser Verein ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer und kümmert sich um die Schadenregulierung. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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