Bundesrat stimmt HU-Reform zu

Änderung zum 1. Juli

Bundesrat stimmt HU-Reform zu
Die grünen Plaketten laufen ab © TÜV Süd

Die Hauptuntersuchung für Autos wird reformiert. Neben der Bildung eines einheitlichen Systems soll die Bordelektronik effizienter geprüft werden.

Der Bundesrat hat eine weitreichende Reform der Hauptuntersuchung für Autos gebilligt. Demnach wird unter anderem ein Gebühren-Aufschlag von 20 Prozent fällig, wenn der Wagen mehr als zwei Monate zu spät zur Pflichtprüfung gebracht wird. Im Gegenzug soll die Plakette aber vom Tag der Untersuchung an gelten und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert.

Aufbau einer umfassenden Statistik

Vorgesehen ist ein einheitliches System für die Mängel-Erfassung bei allen Prüforganisationen wie beispielsweise dem TÜV. Aus den Daten soll auch eine umfassendere Statistik aufgebaut werden. Angesichts der Weiterentwicklung der Technik soll die Bordelektronik zudem effizienter geprüft werden.

Die Neuregelungen sollen zum 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung nur mit mehreren Änderungen zu. Ursprünglich sollte die Verordnung zum 1. April in Kraft treten. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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