Die Hauptuntersuchung für Autos wird reformiert. Neben der Bildung eines einheitlichen Systems soll die Bordelektronik effizienter geprüft werden.
Der Bundesrat hat eine weitreichende Reform der Hauptuntersuchung für Autos gebilligt. Demnach wird unter anderem ein Gebühren-Aufschlag von 20 Prozent fällig, wenn der Wagen mehr als zwei Monate zu spät zur Pflichtprüfung gebracht wird. Im Gegenzug soll die Plakette aber vom Tag der Untersuchung an gelten und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert.
Aufbau einer umfassenden Statistik
Vorgesehen ist ein einheitliches System für die Mängel-Erfassung bei allen Prüforganisationen wie beispielsweise dem TÜV. Aus den Daten soll auch eine umfassendere Statistik aufgebaut werden. Angesichts der Weiterentwicklung der Technik soll die Bordelektronik zudem effizienter geprüft werden.
Die Neuregelungen sollen zum 1. Juli in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung nur mit mehreren Änderungen zu. Ursprünglich sollte die Verordnung zum 1. April in Kraft treten. (dpa)