Roller erhält freie Fahrt

Segway

Der Freizeitroller von Segway ist jetzt ein geduldetes Verkehrsmittel hierzulande. Mit Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger darf er fortan vor allem auf Fahrradwegen zum Einsatz kommen.

Als elektronische Mobilitätshilfe darf der Stehroller Segway ab jetzt auf Radwegen gefahren werden. Mit einer entsprechenden Verordnung machte der Bundesrat Schluss mit abweichenden Regelungen in einzelnen Bundesländern. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschalnd (ARCD) mitteilte, wurde eigens für den Segway die neue Fahrzeugkategorie «eMo» (elektronische Mobilitätshilfe) geschaffen. Vorgeschrieben sind ein Mopedkennzeichen, eine Klingel und Licht. Helmpflicht besteht vorerst nicht.

Mit Mofa-Schein

Der Nutzer muss mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und Fußgängern und Radfahrern gewissen Vorrang einräumen, geht aus dem Beschluss hervor. Allgemeine Fahrverbote gelten beim Fehlen von Radfahrwegen in der Stadt oder, so dass in diesem Fall auch der rechte Fahrbahnrand durch den einachsige, Roller benutzt werden kann. Freie Fahrt hat der Segway auch in verkehrsberuhigten Bereichen und in Tempo-30-Zonen. Auf Bundes-, Kreis- und Landesstraßen hingegen gilt nach ARCD-Auskunft ein Fahrverbot.

Knapp über 8000 Euro

Der Segway wird mit Hilfe von Lithiumionen-Batterien angetrieben und ist 20 km/h schnell. Gesteuert, beschleunigt und gebremst wird ausschließlich durch die Verlagerung des Körpergewichts. Die Reichweite beträgt je nach Modell bis zu 38 Kilometer. Die Preise beginnen bei 8080 Euro. Bis Ende August 2009 bietet der Importeur in Deggendorf den Segway PT (Personal Transporter) i2 knapp 600 Euro günstiger an. (AG)

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