Vertraute Schlaglöcher

Urteil des Landgerichtes Coburg

Auf bekannten Wegen ist der Straßenzustand unter Umständen keine Unfallursache, die sich anderen anlasten lässt. Wer die Straßenverhältnisse kennt, muss sein Verhalten anpassen, sagt die Justiz.

Ist ein Ortsteil nur über eine schlecht ausgebaute Ortsverbindungsstraße zu erreichen, die zudem eine Vielzahl an Schlaglöchern aufweist, so kann eine Autofahrerin keinen Schadenersatz von ihrer zuständigen Kommune wegen angeblicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen, wenn ihr Auto in ein mit Wasser gefülltes Schlagloch gerät und dabei eine Felge beschädigt wird.

Überhöhte Geschwindigkeit

Weil der Zustand der Straße durchaus bekannt war, argumentierten die Richter am Landgericht Coburg (Az.: 13 O 17/08), sei hier allenfalls Schritttempo angebracht gewesen. In dem Fall hatte ein Gutachter festgestellt, dass das beschädigte Auto mit mindestens 30 km/h in das Schlagloch gefahren sein musste, so dass überhöhtes Tempo die Ursache für den entstandenen Schaden war. (AG)

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