11. März 2009
BGH-Urteil Lange Standzeit kein Mangel
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- Lange Standzeiten nicht unbedingt ein Nachteil © Foto: dpa
Eine lange Standzeit beim Händler bedeutet für einen Gebrauchtwagen nicht unbedingt einen Mangel. Je nach Zustand könnte die Ruhepause sogar gut tun.
Eine lange Standzeit stellt beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht automatisch einen Mangel dar. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt für den Käufer nur in Frage, wenn standzeitbedingte Schäden wie Rost vorliegen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.
Standzeit als Regeneration
Prinzipiell kann ein Fahrzeug nach Ansicht der Richter bei fachmännischer Einlagerung sogar in einem besseren Zustand sein als ein gleichaltriges Fahrzeug ohne Standzeit (BGH, VIII ZR 34/08). (mid)
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