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11. März 2009

BGH-Urteil Lange Standzeit kein Mangel

Lange Standzeiten nicht unbedingt ein Nachteil
Lange Standzeiten nicht unbedingt ein Nachteil © Foto: dpa

Eine lange Standzeit beim Händler bedeutet für einen Gebrauchtwagen nicht unbedingt einen Mangel. Je nach Zustand könnte die Ruhepause sogar gut tun.


Eine lange Standzeit stellt beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht automatisch einen Mangel dar. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt für den Käufer nur in Frage, wenn standzeitbedingte Schäden wie Rost vorliegen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Standzeit als Regeneration

Prinzipiell kann ein Fahrzeug nach Ansicht der Richter bei fachmännischer Einlagerung sogar in einem besseren Zustand sein als ein gleichaltriges Fahrzeug ohne Standzeit (BGH, VIII ZR 34/08). (mid)


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