Keine Strafe bei zugewachsenen Schildern

Ist ein Verkehrsschild von einem Ast oder Gebüsch verdeckt, kann ein Autofahrer zum Beispiel wegen zu schnellen Fahrens nicht bestraft werden. Die Nachweispflicht liegt jedoch bhei ihm.

Autofahrer können beim Missachten von zugewachsenen Verkehrsschildern nicht zur Verantwortung gezogen werden. «Es gilt der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz», sagte Dorothee Lamberti vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main.

Nachweis liegt beim Betroffenen

Das bedeutet, dass Verkehrsschilder objektiv sichtbar sein müssen, um «als Verwaltungsakt» zu gelten. Bekommt ein Autofahrer zum Beispiel einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens und ist sich sicher, dass das Schild zu dem Zeitpunkt komplett von Ästen und Blättern verdeckt war, kann er Widerspruch einlegen.

Allerdings muss der Betroffene nachweisen können, dass das Schild zu dem Zeitpunkt tatsächlich nicht sichtbar war, sagt Lamberti. Und das sei nicht immer ganz einfach, wenn der Fall zum Beispiel einige Wochen zurückliegt. Bei Parkverbotsschildern sei die Sorgfaltspflicht noch etwas größer. «Wenn ich meinen Wagen irgendwo abstelle, muss ich schon etwas genauer nachsehen und mich vergewissern, dass dort kein Parkverbot herrscht.»

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