Kein Anspruch auf Ersatz-Motorrad

Nach Unfall

Nach einem Unfall haben Motorradfahrer keinen Anspruch auf eine Ersatzmaschine. Das trifft auf alle die zu, die auch ein Auto besitzen.

Motorradfahrer müssen nach einem Unfall eine Ersatzmaschine selbst bezahlen, wenn sie auch ein Auto haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Wuppertal (AZ: 9 S 415/06) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin. In dem Fall hatte ein Biker geklagt, weil die Versicherung des Unfallverursachers nur die Schäden übernehmen wollte, nicht aber die Kosten für ein Ersatzmotorrad.

Freizeitgerät

Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, der Autofahrer hätte sein Auto nutzen können. Das Motorrad sei in diesem Fall allein als Freizeitgerät anzusehen. Dem DAV zufolge kann etwas anderes dann gelten, wenn kein Auto zur Verfügung steht und der Betroffene zumindest zeitweise das Motorrad für Fahrten zur Arbeit nutzt. (dpa/tmn)

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