Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Drängeln auf der Straße

Nötigung auf der Autobahn wird als Straftat gewertet. Dagegen gilt Drängeln nur in bestimmten Situationen als kriminell, eine Ordnungswidrigkeit ist es aber in jedem Falle.

Wenn Autofahrer dicht auffahren oder andere behindern, dann kann das eine Straftat sein - es kann sich aber auch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Auf diesen Unterschied macht die Hamburg erscheinende Zeitschrift «Auto Bild» (Ausgabe 23/2009) unter Berufung auf verschiedene Gerichtsurteile aufmerksam.

Drängeln über kurze Zeit

So gilt es als Nötigung und damit Straftat, wenn der Hintermann auf der Autobahn über einen Kilometer zu Tempo 40 gezwungen wird. Umgekehrt ist Drängeln nicht als kriminell einzuschätzen, wenn auf einer Strecke von 170 Metern bis auf fünf Meter an den Vordermann herangefahren wird.

Ebenfalls nicht als Straftat haben es Gerichte demnach eingestuft, wenn die Drängelei nur über eine kurze Zeit von etwa zwölf Sekunden erfolgt. Wird ein Abstand jedoch vom Drängler auf weniger als einen Meter verkürzt, dann gilt dies als kriminell, da der Vordermann dadurch intensiv bedroht wird, so die Zeitschrift. (dpa/tmn)

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