Gemeinde trifft Mitschuld bei Schlaglochschaden

Die Gemeinde muss haften, wenn es wegen Straßenschäden zum Felgenbruch kommt. Dies gilt auch, wenn Verkehrsschilder vor dem mangelhaften Straßenstück warnen.

Eine Gemeinde trifft eine Mitschuld, wenn Autofahrern ein Schaden durch Schlaglöcher entsteht. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor (Az.: 8 U 199/06). Im verhandelten Fall musste eine Großstadt einem Autofahrer Schadensersatz zahlen, nachdem dieser auf einer viel befahrenen Durchgangsstraße in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren war. Dabei waren ein Reifen beschädigt worden und zwei Felgen zu Bruch gegangen.

Autofahrer muss die Hälfte zahlen

Obwohl die Gemeinde vor der Unfallstelle Tempo 30 angeordnet und auf Schildern vor Straßenschäden gewarnt hatte, gaben die Richter dem Autofahrer Recht. Die Hälfte der Kosten von rund 2800 Euro musste der Mann aber selbst tragen. Denn in der Regel treffe Fahrer in solchen Fällen ein Mitverschulden, erläutern die Rechtsanwälte. Der Grund sei, dass das allgemeine Sichtfahrgebot Fahrer dazu verpflichtet, immer nur so schnell zu fahren, dass ein Anhalten vor Hindernissen jederzeit möglich ist.(dpa)

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