Fahrer beim Einparken immer in Verantwortung

Unterstützende Assistenzsysteme entbinden den Autofahrer nicht von der Verantwortung. Eventuelle Schäden würden immer zu Lasten des Fahrers gehen.

Auch beim Einparken mit Hilfe neuer Assistenzsysteme bleibt der Autofahrer rechtlich in der Verantwortung. Er darf sich nach Ansicht von Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main nicht blind darauf verlassen, dass ihn die Technik mittels optischer oder akustischer Signale fehlerfrei in die Parklücke lotst oder neuerdings sogar vollautomatisch hineinsteuert. Der Fahrer müsse zumindest die Funktion der Assistenzsysteme überwachen, sagte der AvD-Jurist dem dpa/gms-Themendienst: «Er bleibt immer die letzte Instanz.»

Eindeutige Regelung

Diese «Fahrerverantwortung» sei etwa in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt. «Das ist eine Grenze, die so schnell nicht zu Gunsten technischer Systeme verschoben wird», so Engelmohr. Wenn der Fahrer merkt, dass beim unterstützten Einparken etwas schief läuft, müsse er den Einparkvorgang rechtzeitig abbrechen. Wurden beim automatischen Einparken andere Fahrzeuge verbeult, könne sich der Fahrer nicht damit herausreden, das Assistenzsystem habe versagt. Der Schaden, der Dritten beim Einparken zugefügt wird, gehe immer zu Lasten des Fahrers beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.

Zuletzt hatte VW für den überarbeiteten Kompaktvan Touran einen Einparkassistenten angekündigt. Das System soll im Vorbeifahren geeignete Parklücken erkennen und den Wagen selbstständig hineinrangieren. Der Fahrer muss dazu nur noch den Rückwärtsgang einlegen, Gas geben und bremsen. Das Lenken übernimmt die Technik.

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