«Blaulicht-Steuer» in Österreich

Polizei kassiert bei Unfall-Aufnahme ab

Autofahrer sollten sich im Falle eines Unfalls in Österreich darauf einstellen, beim Anrücken der Polizei eine Unfall-Meldegebühr bezahlen zu müssen. Doch nicht bei jedem Crash wird abkassiert.

Wer in Österreich nach einem Unfall die Polizei ruft, wird neuerdings zur Kasse gebeten. Wie der ADAC mitteilt, muss der Unfallbeteiligte, der die Polizei zur Aufnahme eines Sachschadens ruft, eine sogenante «Blaulichtsteuer» entrichten. Die Gebühr beläuft sich auf 36 Euro. Die Blaulichtststeuer muss aber nicht bei jedem Unfall bezahlt werden.
Ausnahmen von der Blaulichtsteuer

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