Zu hohe Geschwindigkeit führt zu Mitschuld

Auch ohne Tempolimit

Zu hohe Geschwindigkeit führt zu Mitschuld
Dem Tachobetrug soll vorgebeugt werden. © dpa

Tempo 130 gilt in von Limit befreiten Zonen auf den Autobahnen als Richtgeschwindigkeit. Wer sich von dieser weit entfernt, ist mitschuldig an einem Unfall, auch wenn den Verstoß ein anderer Verkehrsteilnehmer begangen hat.

Ist ein Autofahrer schneller als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs, kann er mitschuldig an einem Unfall sein, obwohl er keinen eigenen Verkehrsverstoß begangen hat. Das Oberlandesgerichts Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der mit 200 km/h auf einer Autobahn ohne Tempolimit unterwegs war, zu 40 Prozent bei einem Unfall mithaftet.

Hohe Geschwindigkeit erhöht Unfallgefahr

Und das, obwohl das Fehlverhalten eines anderen Autofahrers ursächlich für den Zusammenstoß war. Der war nämlich beim Auffahren auf die Autobahn grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die linke Spur gewechselt. Dabei kam es zur Kollision mit dem von hinten mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Pkw.

Die von der hohen Geschwindigkeit ausgehende Gefahr habe wesentlich zum Unfall beigetragen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Fahrer bereits durch eine mittelstarke Bremsung den Unfall vermeiden können (AZ: 12 U 313/13). (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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