Leichter zu Tempo 30

Für mehr Sicherheit von Kindern

Leichter zu Tempo 30
Tempo 30-Zonen sollen leichter eingerichtet werden können. © dpa

In Zukunft sollen Tempo 30-Zonen leichter eingerichtet werden können. Besonders vor Schulen, Kindergärten oder Krankenhäusern werden schon länger Temposenkungen gefordert.

Vor Schulen und Kindergärten sollen zur Vermeidung von Unfällen künftig leichter Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können - und zwar auch auf großen Straßen. Das Bundesverkehrsministerium will die Hürden bei den rechtlichen Voraussetzungen dafür senken, wie am Mittwoch auf Anfrage in Berlin mitgeteilt wurde. Bisher muss konkret nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Für mehr Sicherheit von Kindern ist zudem vorgesehen, dass Erwachsene sie beim Radeln auf Gehwegen dort auch auf dem Rad begleiten dürfen. Elektroräder mit Höchsttempo 25 sollen Radwege nutzen können.

Tempo 30 auch an Hauptverkehrsstraßen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will einen Rechtsrahmen schaffen, damit die Länder ohne größere bürokratische Hürden auch an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 anordnen können. Dies sei "im Interesse der Sicherheit der Kinder", sagte der CSU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung".

Erleichtert werden können Temposenkungen damit auch vor Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Die Verkehrsminister der Länder machen sich schon seit längerem für mehr Tempo-30-Zonen stark. Dobrindt hatte Änderungen der Straßenverkehrsordnung bereits in Aussicht gestellt. Generell gilt innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50.

Regeln für die Rettungsgasse

Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder künftig von einer Aufsichtsperson im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Radweg fahren.

Elektrorädern, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, soll das Nutzen von Radwegen erlaubt werden können - außerorts generell und innerorts mit einem besonderen Hinweisschild "E-Bikes frei". Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder.

Einfacher werden sollen Vorgaben für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, durch die Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen "zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" die Gasse frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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