Waschanlagen-Schaden sofort reklamieren

Gezielt auf Waschgang vorbereiten

Waschanlagen-Schaden sofort reklamieren
Durch eine Waschstraße verursachte Schäden müssen sofort angezeigt werden © Ergo

Schäden nach der Fahrt durch eine Waschanlage müssen sofort beim Pächter angezeigt werden. Die Beweislast liegt dabei beim Autofahrer.

An einem schönen Sommer-Tag bilden sich vor Waschstraßen häufig lange Schlangen, denn waschen lassen ist eine bequeme Sache. In den allermeisten Fällen spuckt die Anlage dann ja auch wieder ein sauberes und unversehrtes Fahrzeug aus.

Doch was, wenn auf dem geliebten Sommercabrio plötzlich ein großer Kratzer zu sehen ist oder am Alltags-SUV gar ein ganzer Außenspiegel fehlt?

Generell sollte das Fahrzeug auf den Waschgang vorbereitet werden. Das schließt eine Überprüfung ein, ob eventuell bereits ein Kratzer im Lack ist. Außerdem müssen alle Fenster und Türen vollständig geschlossen sein, um Wasserschäden zu vermeiden. Auch die Tankklappe ist potentiell gefährdet: Nicht vollständig verschlossen kann sie vom Waschstraßen-Gebläse möglicherweise abgerissen werden.

Die elektrische Parkbremse muss auf jeden Fall deaktiviert sein, um Schäden in Waschanlagen mit Förderband zu vermeiden. Bleibt die Zündung eingeschaltet, muss der Regensensor (falls vorhanden) ausgeschaltet werden, damit die Scheibenwischer sich nicht selbstständig und dabei Bekanntschaft mit den Waschbürsten machen.

Vorheriger ArtikelJaguar XF Sportbrake: Rückkehr des Lust-Lasters
Nächster ArtikelDaimler legt Einspruch gegen Kältemittel-Umrüstung ein
Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

Keine Beiträge vorhanden