Umweltzonen-Fahrverbot wird ausgedehnt

Fahrverbote in Umweltzonen sollen nicht nur für fahrende Autos gelten. Vor allem die Kommunen drängen auf eine Ausweitung des Bußgeldes – die Juristen gehen bereits in Stellung.

Zur Überwachung der Fahrverbote in Umweltzonen sollen künftig auch parkende Autos kontrolliert werden. Das berichtet die Zeitschrift «Auto Bild» unter Berufung auf ein vertrauliches Protokoll der jüngsten Sitzung des Fachausschusses Straßenverkehr von Bund und Ländern.

Kommunen drängen

Demnach drängen vor allem die Kommunen darauf, auch parkende Autos ohne Feinstaubplakette mit einem Bußgeld zu belegen. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, die Fahrverbote im fließenden Verkehr zu überprüfen, berichtet das in Hamburg erscheinende Magazin.

Bei dem neuen Vorgehen könnten Politessen jedoch bequem bei der Parkraumüberwachung mitkontrollieren, ob die nötige Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe klebt. Das würde zudem die Bußgeldeinnahmen der Kommunen erheblich erhöhen. Für Verstöße gegen die neue Umweltzonenregelung zur Feinstaubreduzierung werden 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig.

Juristischer Streit vorprogrammiert

Auch nach Informationen von Dorothee Lamberty, Juristin beim Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt, gibt es derzeit Überlegungen, die Einhaltung der Fahrverbote anhand parkender Autos zu kontrollieren. Zur Begründung werde angeführt, dass das Verkehrszeichen 270.1 «Umweltzone» grundsätzlich den Verkehr mit Kraftfahrzeugen ohne Feinstaubplakette in den ausgewiesenen Gebieten verbietet. Als «Verkehr» zähle in diesem Sinne auch der «ruhende Verkehr».

Allerdings hat dieses Vorgehen laut Lamberty einen Haken: Bestraft werden soll durch die Umweltzonenregelung nur das Fahren in einer Umweltzone mit Autos, die dazu keine Berechtigung haben - und eigentlich nicht das Parken. Dabei stießen die Autos schließlich keine Feinstäube aus. Hinzu komme, dass der derzeit im Bußgeldkatalog vorhandene Tatbestand lediglich eine Strafe für das Führen eines Fahrzeugs in der Umweltzone vorsieht.

Beginn am 1. Januar 2008

Die Behörde könnte sich mit einem Bußgeldbescheid für ein parkendes Auto - ohne Fahrer - auch nur an den Fahrzeughalter wenden. Eine entsprechende Halterhaftung gebe es jedoch nicht: «Dem Halter wird die Behörde das Führen eines Fahrzeugs in der Umweltzone aufgrund eines abgestellten Fahrzeugs nicht nachweisen können», sagt Lamberty.

Die AvD-Juristin sieht daher noch juristischen Klärungsbedarf, sollte das geplante Kontrollverfahren tatsächlich angewendet werden. Fest stehen dagegen die Starttermine der ersten Umweltzonen: Berlin und Hannover wollen zum 1. Januar Umweltzonen ausweisen. Als erstes Flächenland will Baden-Württemberg im März Umweltzonen in acht Städten einrichten, darunter Stuttgart und Mannheim.(dpa)

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