Punkte in Flensburg über Seminare löschen

Aufbauseminare bei der Fahrschule sind ein probates Mittel, das existente Punktekonto zu reduzieren. Doch Achtung: Eine Reduzierung wird nicht garantiert, außerdem sind verschiedene Punktestaffeln zu berücksichtigen.

Autofahrer können Strafpunkte im Verkehrszentralregister in Flensburg über freiwillige Aufbauseminare löschen. Die Kurse werden von Fahrschulen angeboten und bestehen aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Darauf weist der ADAC in München hin. Verkehrssünder mit bis zu 8 Punkten auf dem Konto können durch die Kurse 4 Zähler tilgen. Wer bereits 9 bis 13 Punkte gesammelt hat, bekommt 2 gestrichen. Für Fahrer mit 14 bis 17 Punkten ist der Kurs verpflichtend. Anderenfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen, bis der Betroffene den Besuch nachweisen kann.

Punkte verfallen nach zwei Jahren

Ein Zwangskurs führt allerdings nicht zu einer Verminderung des Punktestandes. Den bringt in diesem Fall nur ein verkehrspsychologisches Einzelgespräch. Alternativ können Autofahrer zwei Jahre warten, bis die Punkte automatisch verfallen. Kommt es in dieser Zeit jedoch zu weiteren Verstößen, verlängert sich die Frist: Die Punkte werden dann erst nach Ablauf der Tilgungsfrist des letzten Eintrages gelöscht, so der ADAC. Doch auch dann bleiben Punkte maximal fünf Jahre lang in der Datenbank. Eine Ausnahme bilden Strafpunkte aufgrund schwerer Delikte.

Wer seinen aktuellen Punktestand wissen möchte, kann diesen kostenlos durch einen schriftlichen Antrag in Flensburg erfragen. Die Adresse lautet: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Antragsformulare stehen online unter www.kba.de zur Verfügung.

4.000 Registrierte mit 18 Punkten

2006 registrierte das Verkehrszentralregister mit 8,4 Millionen die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl von Menschen, im Jahr 2005 waren es «nur» 8,15 Millionen. 0,05 Prozent der Registrierten erreichten dabei die magische 18-Punkte Grenze, immerhin mehr als 4.000 Verkehrsteilnehmer.

Insgesamt sind 79,9 Prozent der registrierten Männer. Hauptgrund für die Eintragung ist sowohl bei Männer als auch bei Frauen überhöhte Geschwindigkeit. 58 Prozent aller Fälle werden hierzu notiert. Bei Männer folgt danach das Fahren unter Alkoholeinfluss (14,7%), bei Frauen sind es Vorfahrtsverletzungen (17,4%). (AG/dpa)

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