Polizei bei Blechschäden nicht erforderlich

Im Falle eines Crashs

Polizei bei Blechschäden nicht erforderlich
Im Winter kommt es vermehrt zu Unfällen wegen vereister Straßen. © dpa

Der Winter ist in Deutschland angekommen – und damit die Zeit von Auffahrunfällen.. Darauf sollten Sie achten, wenn es zum Unfall gekommen ist.

Der Winter ist vielerorts auf den Straßen in Deutschland angekommen. In der Nacht zum Montag kann es bereits vielerorts zu Unfällen. Kommt es trotz großer Vorsicht zum Crash, müssen Autofahrer nicht immer die Polizei rufen.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, können sie kleinere Blechschäden ohne Verletzte auch ohne Polizei abwickeln. Dazu sollten sie aber ein Unfallprotokoll machen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Vordruck des Europäischen Unfallberichts, oder man fertigt selbst ein Protokoll an.

Auf diese Informationen kommt es beim Unfall an

Folgende Informationen sollten die Beteiligten sichern: das Kennzeichen des Unfallgegners, die Namen und Adressen der beteiligten Parteien. Dazu lässt man sich am besten den Ausweis und die Nummer des Versicherungsscheins zeigen. Ort und Zeit des Geschehens sollten ebenso erfasst werden wie eine Skizze und Fotos der Unfallstelle von verschiedenen Blickwinkeln aus. Ergänzend kann man noch Fotos vom eigenen sowie vom gegnerischen Schaden machen.

Wichtig laut GDV: nie ein Schuldanerkenntnis abgeben, um der Suche nach dem Unfallhergang durch den Versicherer nicht vorzugreifen. Den Unfall sollten Betroffene schnellstmöglich dem Versicherer mitteilen. Das gilt auch dann, wenn sie sich gar nicht für schuldig halten.

Sind Verletzte zu beklagen oder ist ein größerer Blechschaden entstanden, rät der GDV zur Polizei. Das ist auch dann ratsam, wenn Alkohol oder Drogen vermutet werden. (dpa)

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