Manipulation am Tachometer

Urteil des Landgerichtes Dortmund

Mit einem aufgeflogenen Täuschungsmanöver hatte ein Gebrauchtwagenhändler versucht, zunächst den Tacho und infolge eine erwartete Schadenssumme zu manipulieren.

Es handelt sich um eine Manipulation, wenn ein Gebrauchtwagenhändler die Laufleistung eines BMW verringert, in dem er einen Tacho mit einem Kilometertand von 181.500 Kilometern, gegen einen mit nur 59.500 Kilometer ersetzt. Zurecht ginge der Händler leer aus, wenn er seiner Kaskoversicherung wenig später den Aufbruch des Pkw und den Diebstahl des Navigationsgerätes sowie eines Autotelefons meldet, fand das Landgericht Dortmund. (Az.: 22 O 71/08)

Händler argumentiert fadenscheinig

Der Händler hatte im Widerspruch argumentiert, der Versicherung sei durch den Betrug kein Schaden entstanden, weil er sich nicht auf die Ermittlung der Schadenhöhe ausgewirkt habe. Der vermeintlich clevere Autobesitzer wollte auf Gutachterbasis abrechnen und erwartete 6.000 € Schadenersatz. Doch die Richter lehnten komplett ab. (AG)

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