Diebstahl aus dem Auto

Urteil zur Obhutspflicht

Dinge im Auto aufzubewahren, kann nach deren Diebstahl durchaus teuer werden, insbesondere wenn man deren Besitzer war. Die Folgen eines Schlüsselklaus.

Ein Mieter muss die neue Schließanlage für eine Immobilie selbst bezahlen, wenn ihm die Schlüssel aus dem Auto gestohlen werden. Denn Mieter verletzen mit der Aufbewahrung im Auto die sogenannte Obhutspflicht. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist (Az.: 8 U 151/07). Die Obhutspflicht verpflichtet Mieter unter anderem, die Mietsache vor möglichen Schäden zu bewahren.

Prinzip Selbstverantwortung

Im verhandelten Fall hatte der Mitarbeiter eines Geschäfts seinen Wagen eine Viertelstunde lang auf der Straße geparkt. Das Auto wurde in dieser Zeit aufgebrochen und seine Notebook-Tasche gestohlen - in dieser befand sich der Schlüssel zum Betrieb. Der Inhaber des Geschäftes verlangte daraufhin als Mieter vom Vermieter den Austausch der gesamten Schließanlage. Diesem Wunsch folgte der Vermieter. Er forderte aber die Kosten von 10.000 Euro vom Mieter zurück - und zwar zurecht, wie das Gericht entschied. (dpa/gms)

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