Bundesrat beschließt Punktereform

8 statt 18 Punkte

Die Punktereform hat vom Bundesrat grünes Licht erhalten. Im neuen System bleibt die Möglichkeit des Punkteabbaus erhalten.

Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist endgültig beschlossene Sache. Der Bundesrat billigte am Freitag einstimmig einen im Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gefundenen Kompromiss. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es demnach künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird dann bei 8 statt 18 Punkten entzogen. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.

ADAC moniert Bußgeldanhebung

Der ADAC begrüßt, dass in dem neuen System weiterhin die Möglichkeit des Punkteabbaus durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar besteht, was in einer früheren Fassung der Reform eigentlich nicht vorgesehen war. Zwar sei das Rabattsystem zunächst auf fünf Jahre befristet, doch der Verkehrsclub geht davon aus, dass der Punkteabbau dauerhaft gestattet sein werde.

Dagegen moniert der ADAC die geplanten Verteuerungen im nächsten Bußgeldkatalog. Nach Ansicht des ADAC darf die Punktereform nicht dazu genutzt werden, das allgemeine Bußgeldniveau anzuheben, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Verkehrsclub fordert eine maßvolle Anpassung. (AG/dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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