«Weg für neue Dimension des Autofahrens geebnet»

Aktualisierung Wiener Übereinkommen

«Weg für neue Dimension des Autofahrens geebnet»
Autonom unterwegs in einem Volvo. © Volvo

Unlängst wurde das Wiener Abkommen für den Straßenverkehr modifiziert. Was das für die Hersteller auf dem Weg zum autonomen Fahren bedeutet, fragte die Autogazette die Entwicklungschefs von Audi, BMW, Mercedes, Volvo und vom Zulieferer Continental.

Von Frank Mertens

Die Hersteller arbeiten mit Nachdruck am selbstfahrenden Auto. Es ist für die Autoindustrie und die Zulieferer eines, wenn nicht sogar das Zukunftsthema schlechthin. Doch auf dem Weg zum autonomen Fahren müssen die Autobauer nicht nur die dafür nötige Technik weiterentwickeln, sondern sind auch auf eine Anpassung der Gesetze an die technologische Entwicklung angewiesen.

Deshalb haben die Entwicklungschefs von Audi, BMW, Mercedes und vom Zulieferer Continental die erfolgte Aktualisierung des Wiener Übereinkommens für den Straßenverkehr aus dem Jahr 1968 gegenüber der Autogazette begrüßt.

Automatisierte Systeme zulässig

Angepasst wurde das Übereinkommen im März bei der 68. Sitzung der Arbeitsgruppe für Straßenverkehr der Vereinten Nationen in Genf. Während die bisherige Regelung vorsah, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer haben muss und dieser es auch beherrschen müsse, sind nach der Aktualisierung automatisierte Systeme zulässig, wenn sie jederzeit durch den Fahrer gestoppt werden können. Durch den neuen "Artikel 8 Paragraph 5bis" erhalten eine Vielzahl von Fahrassistenzsystemen "den seit langem erforderlichen internationalen Rechtsrahmen", wie das Bundesverkehrsministerium (BMVI) der Autogazette mitteilte. "Damit ist es rechtlich zulässig, zuverlässige technische Systeme zur Assistenz in den Fahrvorgang einzubinden", so das Ministerium weiter.

Mercedes: Automatisiertes Fahren bringt viele Vorteile

Daimler-Entwicklungsvorstand Thomas Weber.
Daimler-Entwicklungschef Thomas Weber Daimler

Daimler-Entwicklungsvorstand Thomas Weber begrüßte "die Änderungen im Wiener Weltabkommen außerordentlich. Damit ist die Grundlage für erste Anpassungen in der Straßenverkehrsordnung geschaffen, die uns den Weg für eine neue Dimension des Autofahrens ebnet", sagte Weber der Autogazette. Der Manager wies darauf hin, dass neben gesetzlichen Herausforderungen "natürlich auch noch technische Hürden genommen werden" müssten.

"Aber die Arbeit wird sich lohnen, denn das automatisierte Fahren bringt für alle Verkehrsteilnehmer viele Vorteile. Sei es ein Zugewinn an Komfort, mehr Sicherheit oder der bessere Verkehrsfluss auf unseren Straßen", sagte Weber, der darauf hinwies, dass die Ära des autonomen Fahrens bei Mercedes längst begonnen habe. "Und wir geben auf diesem Gebiet weiterhin Gas."

Audi: Wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Ulrich Hackenberg muss seinen Posten räumen.
Audi-Entwicklungsvorstand Ulrich Hackenberg Audi

Ähnlich sieht es auch Audi-Entwicklungsvorstand Ulrich Hackenberg. "Audi begrüßt ausdrücklich den Beschluss der UN-Expertenkommission zur Wiener Konvention und sieht diese Änderung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung", betonte Hackenberg. "Wir haben uns der Innovations- und Technologieführerschaft verpflichtet und treiben die technische Entwicklung zum pilotierten Fahren konsequent voran."

Wie der Entwicklungschef der VW-Tochter aus Ingolstadt hinzufügte, habe man in diesem jungen Technikfeld bereits eine beachtliche Entwicklungsstrecke zurückgelegt. Dabei verwies Hackenberg auf das Jahr 2010, als ein entsprechend ausgerüsteter Audi TTS vollkommen eigenständig die Bergrennstrecke von Pikes Peak im US Bundesstaat Colorado bewältigte und die Consumer Elektronics Show (CES) zu Beginn des Jahres in Las Vegas. Hier präsentierte Audi die Serientechnologie zum pilotierten Fahren. "Das so genannte zFAS-Board in der Größe eines Tablet-Computers fungiert dabei als Gehirn der Technik. Einerseits verarbeitet das zentrale Steuerungselement alle eingehenden Signale, andererseits steuert es die Fahrsysteme im Auto und ermöglicht so das pilotierte Fahren", sagte Hackenberg. "Die Fortschritte bei den rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun ein wichtiger Meilenstein in Richtung Serienentwicklung."

BMW: Noch weitere Rechtsfragen zu klären

BMW-Entwicklungsvorstand Herbert Diess.
BMW-Entwicklungschef Herbert Diess AG/Mertens

Ähnlich wie seine Kollegen äußerte sich BMW-Entwicklungsvorstand Herbert Diess; auch er begrüßt die Modifikation des Wiener Abkommens. "Unabhängig hiervon sind aber noch weitere Rechts- und auch technische Fragen zu klären. Die Fortschrittsgeschwindigkeit in Richtung autonomes Fahren wird durch neue Sensoren, verbesserte Karten und immer vielfältigere und aktuellere Informationen aus dem Internet stark beschleunigt. Die Fahrzeuge werden dadurch sicherer und können den Fahrer in immer komplexeren Situationen unterstützen", so Diess.

Volvo: Entwicklung nicht von Gesetzgebung abhängig

Entwicklungschef Peter Mertens.
Peter Mertens verantwortet bei Volvo die Entwicklung Volvo

Der schwedische Autobauer Volvo, der ab 2017 in Göteborg den Großversuch "Drive Me" mit 100 autonom fahrenden Autos plant, zeigte sich mit Blick auf die Aktualisierung der Wiener Konvention zurückhaltender. "Unabhängig von der aktualisierten Wiener Konvention halten wir ein hohes Entwicklungstempo. Wir können zwar nicht für andere Hersteller sprechen, doch die Technologie-Entwicklung bei Volvo hängt derzeit nicht von einer solchen Gesetzgebung ab, da wir für unseren Großversuch die Erlaubnis der schwedischen Regierung haben", sagte Volvo-Entwicklungsvorstand Peter Mertens. Entsprechend sei man in der Lage, als erster Hersteller ein Pilotprojekt mit autonom fahrenden Fahrzeugen und realen Kunden zu präsentieren.

Continental: Gültiger Rechtsrahmen steht im Fokus

Für Christian Senger, den Forschungschef für Automobilelektronik beim Autozulieferer Continental, ist die Anpassung des Wiener Übereinkommens ein wichtiger erster Schritt zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für teilautomatisiertes Fahren. "Auch wenn eine Hürde auf dem Weg zum automatisierten Fahren genommen wurde, wird die Automatisierung des Fahrens nach wie vor nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern schrittweise, über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren", betonte Senger. "Auf dem Weg vom teil- über das hoch- bis hin zum vollautomatisierten Fahren ist immer noch viel Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu leisten. Auch die Schaffung eines gültigen Rechtsrahmens steht nach wie vor weiterhin im Fokus", fügte der Conti-Forschungschef hinzu.

Damit ein solcher Rechtsrahmen geschaffen wird, gibt es seit November des vergangenen Jahres bereits einen vom BMVI gegründeten Runden Tisch zum Thema automatisiertes Fahren. "Ein Schwerpunkt ist zum Beispiel die Frage, ob sich das deutsche Rechtssystem für die Einführung weitergehender Systeme automatisierten Fahrens eignet", so das BMVI.

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