Risiken bei Leasing-Verträgen beachten

Vertragsausstieg nur in Ausnahmefällen

Risiken bei Leasing-Verträgen beachten
Leasing oder Kauf? Die Risiken sollten abgewogen werden. © dpa

Leasing scheint eine einfache Möglichkeit zu sein, ein neues Auto zu fahren. Doch diese Alternative zum Autokauf birgt einige Risiken. Eine liegt beispielsweise in den langen Laufzeiten.

Leasing scheint eine reizvolle Alternative zum Autokauf zu sein: Die große Anschaffungsinvestition entfällt, die monatlichen Raten sind überschaubar, und amEnde ist man den Wagen ohne viel Aufwand wieder los. Wer aber die monatlichen Zahlungen aus irgendeinem Grund nicht mehr aufbringen kann, hat ein großes Problem: Er kommt nicht aus dem Vertrag. «Das ist leider gar nicht möglich», sagt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp aus Neuss.

Die meisten Leasingverträge laufen drei Jahre. Vor Ablauf der Frist zu kündigen, geht nur in Ausnahmefällen: bei einem Totalschaden, bei Diebstahl des Wagens oder wenn der Leasingnehmer stirbt, erklärt ADAC-Rechtsexpertin Silvia Schattenkirchner. «Oder wenn das Fahrzeug gar nicht erst übergeben wird», ergänzt Goldkamp. In allen anderen Fällen bleibt der Kunde in der Pflicht. «Und selbst wenn es ein Gewährleistungsproblem gibt, müsste der Kunde sich an den Autohändler halten.»

Keine Kulanz bei durch Leasingbank

Verliert der Leasingnehmer seine Arbeit und damit das Einkommen, um die Raten zu stemmen, kann er nicht auf die Nachsicht der Leasingbank hoffen. «Es gibt gar keine Kulanz», betont Schattenkirchner. «Das ist die Krux des Leasings, dass sich manche finanziell übernehmen, weil sie denken, sie könnten die drei Jahre überblicken.» Diese Gefahr besteht vor allem für Existenzgründer und Selbstständige, die nicht wissen, wie sich Firma und Einnahmen entwickeln.

«Aber denen wird natürlich geraten zu leasen, weil man das als Betriebsausgaben abschreiben kann.»
Die Kompromisslosigkeit der Leasingbanken resultiert Goldkamp zufolge aus rein finanziellen Abwägungen: Aus Sicht der Bank ist es nötig, dass alle Raten voll bezahlt werden. «Sie zahlen als Kunde am Anfang manchmal eine Sonderzahlung, dann die Raten, am Ende geben Sie das Auto zurück, und die Leasingbank verkauft es.» Darüber werde der Kaufpreis plus Kosten plus Gewinn gedeckt. «Könnte der Kunde jederzeit kündigen, funktioniert diese Kalkulation nicht mehr.»

Kunde steht in der Pflicht

Die Leasingbank wiederum kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde mit den Raten in Verzug gerät. «Dann wird es richtig teuer», warnt Schattenkirchner. «Das ist das Schlimmste, was passieren kann.» Beim Kilometerleasing müssen die ausstehenden Raten getilgt werden, beim Restwertleasing kommt noch der garantierte Restwert hinzu, der bei Vertragsbeginn festgesetzt wurde. Autofahrer ohne Rücklagen stehen dann vor einem finanziellen Fiasko. Die Juristin rät deshalb, eine Kündigung auf jeden Fall zu vermeiden. «Dann lieber Geld woanders leihen und notfalls den Onkel fragen.»

Es gibt zwar auch Leasingbörsen im Internet, die Verträge an Dritte vermitteln. Die Idee: Wenn der Leasingnehmer den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, übergibt er das Fahrzeug jemand anderem, der den Kontrakt übernimmt. «Aber das ist erstens ganz schwierig, und zweitens muss die Bank zustimmen», warnt Schattenkirchner.

Manche Leasinggeber bieten zusammen mit dem Vertrag auch eine Art Arbeitslosenversicherung an. «Ein Nischenprodukt, das relativ wenig verkauft wird», sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Berlin. Die Konditionen solcher Policen seien oft schwierig: Manchmal müsse der Kunde überhaupt erst einmal längere Zeit einen Arbeitsplatz haben, oder es gibt die Versicherung nicht für jede Branche. Problematisch sei aber vor allem, dass die Leistung zeitlich befristet ist, oft auf sechs Monate. «Das ist nicht der Allround-Schutz, der dem Verbraucher oft verkauft wird», urteilt Boss. «Man sollte sich den Vertrag genau anschauen und überlegen, ob sich das lohnt.»

Kurze Laufzeiten zu empfehlen

Vertrag ist also Vertrag. Einmal unterschrieben, gibt es eigentlich keinen Spielraum für den Kunden. Deshalb sollten Autofahrer beim Leasing unbedingt eine Laufzeit wählen, die sie finanziell überblicken könne, rät Goldkamp. «Leasing ist in diesem Punkt eine gefährliche Sache. Das machen sich viele nicht klar.» Verträge über drei Jahre sind schließlich Standard, eine kürzere Zeitspanne ist selten. Viele wählten außerdem bewusst eine längere Laufzeit, weil sie dafür geringere Raten bekämen.

«Man sollte sich sehr gut überlegen, ob man sich die Raten leisten kann», mahnt auch Schattenkirchner. Vielleicht komme alternativ zum gewünschten Auto ja auch ein kleineres Fahrzeug mit niedrigeren Raten in Betracht. Der junge Firmengründer sollte also nicht unbedingt auf seinen BMW oder Mercedes bestehen, wenn er noch nicht weiß, wie sich seine Geschäfte entwickeln werden. (dpa)

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