Strafzettel nicht gezahlt – Urlauber in Hamburg verhaftet

Wegen 8,07 Euro

Strafzettel nicht gezahlt – Urlauber in Hamburg verhaftet
Strafzettel sollte man bezahlen, will man keinen Ärger bekommen. © dpa

Die Summe ist nicht entscheidend, sondern der Straftatbestand. Wegen eines nicht gänzlich bezahlten Knöllchen wurde ein Türkeiurlauber bei seiner Rückkehr in Hamburg verhaftet.

Die Restsumme belief sich auf 8,07 Euro. Das reichte, für einen Erzwingungshaftbefehl und zeigt, dass man sich auch bei scheinbar läppischen Summen nicht vor der Strafverfolgung geschützt ist. Diese Erfahrung musste nun ein Türkeiurlauber bei seiner Rückkehr am Hamburger Flughafen machen: er wurde von der Bundespolizei festgenommen.

Einreise nach Zahlung der Strafe

2015 hatte er in der Halteverbotszone geparkt und ein Knöllchen von 15 Euro erhalten, aber nur einen Teilbetrag gezahlt, so dass 8,07 Euro übrig blieben, wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte. Da sein Aufenthalt unbekannt war, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Stade mit Erzwingungshaftbefehl. Bei seiner Einreise nach Deutschland aus der Türkei nahm ihn die Polizei am Montag fest und stellte ihn vor die Wahl, entweder einen Tag im Gefängnis zu verbringen oder die 8,07 Euro plus Kosten von 53,60 Euro zu zahlen. Der 28 Jahre alte Deutsche entschied sich, die Geldstrafe zu zahlen und konnte dann einreisen. (AG/dpa)

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