Kraftfahrzeug-Wiederzulassung ab Oktober online

Neuzulassung erst im nächsten Jahr

Kraftfahrzeug-Wiederzulassung ab Oktober online
Der HU-Expresscode wird bei der Wiederanmeldung auch verlangt © KÜS

Ab dem 1. Oktober wird das seit zwei Jahren gültige Abmeldeverfahren von Autos über das Internet ausgeweitet. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Eigentümer ihre Autos, Motorräder oder Anhänger auch online wieder anmelden.

Schon seit Anfang 2015 haben Kfz-Besitzer die Möglichkeit, Autos übers Internet abzumelden. Zum 1. Oktober 2017 wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) auf das Wiederzulassen von Autos, Motorräder und Anhänger ausgeweitet. Lange Wartezeiten bei den Zulassungsstellen lassen sich so vermeiden. Allerdings sind die Anforderungen für die digitale Wiederzulassung recht speziell.

Wie schon bei der Online-Abmeldung wird auch Anmeldungen nur mit Fahrzeugen möglich sein, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Der Halter, der das Fahrzeug wiederzulassen will, benötigt zudem einen Personalausweis mit Onlinefunktion, ein Ausweis-Lesegerät oder ein Handy mit NFC-Funktion sowie eine Ausweis-App. Erfolgen kann die Wiederzulassung nur auf den bisherigen Fahrzeughalter im bisherigen Zulassungsbezirk. Außerdem muss der Halter die alten Kennzeichen vor der Abmeldung reserviert haben.

Neuzulassung online ab 2018

Die Wiederzulassung ist dezentral über Webseiten der Bundesländer oder der Zulassungsstellen vor Ort möglich. Dort muss der Halter sich zunächst mittels Personalausweis mit Online-Funktion identifizieren. In eine Antragsmaske muss er dann den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), VB-Nummer der Versicherung, Bankdaten für SEPA-Lastschriftverfahren, reserviertes Kennzeichen und gegebenenfalls den HU- / SP-Expresscode eingegeben. Anschließend muss man noch Gebühren per ePayment bezahlen und den Zulassungsantrag an die Behörde übermitteln.

Im Anschluss prüft die Behörde den Antrag und schickt Zulassungsunterlagen und die neue Plaketten für die bei der Abmeldung reservierten Kennzeichen dem Antragsteller zu. Der Halter muss nur noch die Plaketten selber aufkleben und kann anschließend losfahren. Im Jahr 2018 will das für die internetbasierte Fahrzeugzulassung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als nächste Stufe außerdem die Online-Neuzulassung ermöglichen. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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