Ein 95-Jähriger hat gegen den Führerscheinentzug nach einem Gutachten geklagt. Das Gericht aber stellt die Verkehrssicherheit über den Eingriff in die private Lebensführung.
Senioren müssen ihren Führerschein abgeben, wenn ein Gutachten ihre Fahruntauglichkeit beweist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun entschieden. Geklagt hatte ein 95-Jähriger, der nach einem Unfall von der Führerscheinbehörde zu einer Fahrprüfung mit einem Gutachter aufgefordert worden war. Der Sachverständige kam dabei zu dem Ergebnis, der Mann sei nicht verkehrstauglich, woraufhin die Behörde den Senior zur Abgabe seines Führerscheins aufforderte. Dieser war damit nicht einverstanden.
Erhebliches Risiko rechtfertigt Führerscheinentzug
Die Verwaltungsrichter gaben jedoch der Behörde Recht. Dem Mann das Autofahren zu verbieten sei zwar ein großer Eingriff in die private Lebensführung, zitiert die Deutsche Anwalt-Hotline aus dem Urteil, in diesem Fall stelle der Senior jedoch ein erhebliches Risiko für den öffentlichen Straßenverkehr dar. Der Führerscheinentzug sei daher gerechtfertigt (Az.: 4 L 484/15). (SP-X)