Auto vor Knallern in Schutz bringen

Kasko zahlt nicht immer

Autofahrer sollten ihre mobilen Untersätze besonders während der Silvesternacht vorsorglich schützen. Zudem sollte auf Fahrten während der Zeit um den Jahreswechsel herum verzichtet werden.

Chinaböller und Raketen können für bleibende Schäden an Autos sorgen. Um Schäden vorzubeugen, sollte das Fahrzeug abseits von Straßen geparkt werden. Zudem sollten Besitzer, deren Fahrzeug nicht kaskoversichert ist, besonders zwischen Mitternacht und ein Uhr das Auto im Blick behalten, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Cabrios besonders schützen

"Wenn der Täter des Nachts unerkannt entkommen ist, hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden bezahlt zu bekommen. Einen negativen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt hat dieses Unglück aber nicht. Ist der Täter bekannt oder hat er sich reumütig gemeldet, so zahlt dessen private Haftpflichtversicherung den angerichteten Schaden", so der Automobilclub. Bei einem unbekannten Täter sei es aber auf jeden Fall sinnvoll, den angerichteten Schaden vor dem Gang zur Versicherung der Polizei anzuzeigen.

Bei Cabrios gestaltet sich die Sache schwieriger. Dort springt die Teilkasko-Versicherung bei glimmenden Raketenresten nicht ein, nur bei offenem Feuer. "Ansonsten greift hier nur die Vollkaskoversicherung", sagen die AvD-Rechtsexperten.

Autos sollten am besten in der Garage untergebracht sein. Wer nicht über einen Unterstand verfügt, sollte aus Sicherheitsgründen dem Auto eine Nacht im Parkhaus spendieren. Denn sollte das Auto durch alkoholisierte Vandalen demoliert werden, reicht die Teilkasko nicht, sondern nur die Vollkasko, die dann eine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Vollkasko nach sich zieht.

Auch Fußgänger können Führerschein verlieren

Auch Fahrten während der Nacht – besonders zwischen 23.30 und ein Uhr – sollten vermieden werden. Wer unbedingt fahren muss, sollte die Fenster dabei geschlossen halten. Führerscheininhabern, die auch zu Fuß Feuerwerkskörper auf Verkehrsmittel werfen, wird der Führerschein wegen Verkehrsgefährdung entzogen.

Ebenso gerät die Pappe in Gefahr, wenn man mit Alkohol im Blut unterwegs ist. Die Polizei wird wieder verstärkt kontrollieren. Auch hier können Fußgänger den Führerschein verlieren, wenn sie Verkehrsdelikte begehen. Der AvD rät zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis. (AG)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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