E10: ADAC verklagt Mineralölkonzerne

Verstoß gegen Bestandschutz

E10: ADAC verklagt Mineralölkonzerne
Super E10 ist unbedenklich für Oldtimer. © dpa

Der ADAC geht nun juristisch gegen die Mineralölkonzerne vor. Diese würden wegen des Biosprits E10 gegen den Bestandsschutz verstoßen und kein Superbenzin mit 95 Oktan mehr anbieten.

Der Biosprit E10 und dessen Einführung könnte nun zu ersten rechtlichen Konsequenzen führen: Der ADAC hat gegen verschiedene Mineralölkonzerne Anzeige erstattet, weil diese seiner Ansicht nach gegen die gesetzlichen Regelungen zum Bestandsschutz verstoßen hätten.

Demnach würden Aral, BP, Jet, OMV und Shell seit der Einführung des neuen Kraftstoffs kein Superbenzin mit 95 Oktan und nur fünf Prozent Ethanolanteil mehr anbieten, obwohl dies die zehnte Bundes-Imissionsschutzverordnung eindeutig vorschreibe. Die Folge sind laut dem Autoclub erhöhte Kosten für den Autofahrer: Wenn E10 technisch bedingt nicht genutzt werden kann, müssen die Fahrzeughalter zum teureren Super Plus mit mindestens 98 Oktan greifen. Dies ist im Durchschnitt mindestens acht Cent teurer als der Biokraftstoff.

Konzerne weisen Schuld zurück

Die beschuldigten Konzerne sind sich keiner Schuld bewusst. Auf Anfrage teilten sie mit, dass das Gesetz ihrer Ansicht nach lediglich vorschreibe, dass auch weiterhin Super-Kraftstoff mit nur fünf Prozent Ethanolanteil angeboten werde. Unabhängig von der Oktanzahl sei dies bei Super Plus der Fall. Der den Konzernen vorstehende Mineralölwirtschaftsverband (MWV) kritisiert deshalb, dass der ADAC mit seiner Maßnahme die Autofahrer erneut verunsichere. (mid)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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